Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 128

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Wir haben in Österreich leider Gottes das Problem, dass es einige Betriebe gibt, die anschließend nicht wieder geprüft werden, und auch bei der Betrugsbekämpfung wer­den die Finanzbehörden nicht aller Steuersünder habhaft. So haben wir beispielsweise noch keine Lösungen betreffend den Umsatzsteuerkarussellbetrug gefunden, und wir haben auch noch keine Lösungen im Zusammenhang mit wirklich großen, teilweise internationalen Steuerbetrugsfällen gefunden, wie diesen entgegenzuwirken ist bezie­hungsweise wie diese aufzuklären sind.

Darum glaube ich, es ist immer gut, auch im Zusammenhang mit Steuerbetrug etwas zu tun. Ich war früher immer der Meinung, dass man mit der Selbstanzeige ohnedies bereits alles einbekennt und konkret auf den Tisch legen muss, was man entdeckt hat, bevor man sich einer Betriebsprüfung unterzieht. Das mit den Zuschlägen wird man sich noch ansehen müssen.

Was ich aber im Zusammenhang mit der heutigen Änderung nicht möchte, ist, dass grundsätzlich jeder, der eine Selbstanzeige vor einer Betriebsprüfung macht, kriminali­siert wird. Im Ausschuss wurde das von einigen Abgeordneten erwähnt, und auch Herr Kollege Rossmann hat es, glaube ich, angesprochen. In sehr vielen Fällen bemerkt man nämlich, wenn man die Unterlagen für eine Betriebsprüfung herrichtet, dass ganz einfach etwas schiefgelaufen ist, und ich möchte, wie gesagt, keinesfalls, dass da gleich kriminalisiert wird, dass gleich der Eindruck erweckt wird, als ob jemand Steu­erbetrug begangen oder etwas absichtlich getan hätte. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das bedeutet aber nicht, dass man des Steuerbetrugs nicht tatsächlich Herr werden muss!

Ich möchte aber etwas erhellen, weil das im Ausschuss nicht gesagt werden konnte, weil dort die Zahlen nicht vorgelegen sind: Es hat im Jahre 2013 12 797 Strafverfahren gegeben, davon haben 6 588 die Steuer betroffen, und 10 515 Verfahren sind insge­samt durch die Finanzbehörden abgewickelt worden. – Ich glaube, das ist ein ganz geringer Teil und man kann davon ausgehen, dass die Unternehmen ihre steuerlichen Belange grundsätzlich ordentlich abwickeln.

Mir ist insbesondere eines sehr wichtig: Beispielsweise bei den sogenannten GPLA-Prüfungen, also bei den gemeinsamen Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben, kommt es oft dazu, wenn Unternehmen eine Nachzahlung haben – diesbezüglich wird meines Erachtens besonders streng geprüft, was von den Unternehmern durchaus als unangenehm empfunden wird –, dass das eventuell auch Nachteile für die Mitarbeiter hat. Das möchte ich keinesfalls! Wenn ein Unternehmen für seine Mitarbeiter beispiels­weise Firmenfeierlichkeiten veranstaltet oder andere motivierende Maßnahmen setzt, darf es bei solchen Prüfungen dann nicht zu horrenden Nachzahlungen kommen.

Ich möchte, wie gesagt, nicht – und ich glaube, das ist auch nicht unsere Aufgabe –, dass Betriebsprüfer in Firmen Betriebsprüfungen schikanös durchführen, besonders auch in kleineren Unternehmen, wo es oft nicht einmal eine Buchhalterin gibt, die sich dem Betriebsprüfer widmen kann.

Dazu, dass immer wieder gesagt wird, man brauche die Steuerberater nicht: Ich glau­be, jeder Unternehmer, der einmal eine Betriebsprüfung gehabt hat, weiß, dass es eine gute Investition ist, einen Steuerberater zu beschäftigen, weil eine Betriebsprüfung dann auch in geordneter Weise abgeführt werden kann.

In diesem Sinne werde ich und werden wir dieser Novelle natürlich zustimmen. Ich glaube aber, dass wir grundsätzlich im Hinblick auf diese überbordenden Selbstan­zeigen, wie ich vorhin schon gesagt habe, wirklich klärend vorgehen und vielleicht ein­mal eine Feststellung treffen müssen, dass diese nicht notwendig sind, weil es auch zu


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