Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 133

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16.14.40

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Ho­hes Haus! Nachdem sich meine Vorredner hauptsächlich mit dem Tagesordnungs­punkt 4 auseinandergesetzt haben, werde ich mich jetzt mit den Tagesordnungspunk­ten 5 bis 8 beschäftigen.

Punkt 8: Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeug­nissen hat zum Ziel, den weltweiten illegalen Handel mit Tabakprodukten zu unter­binden. Eine EU-weite Schadenssumme von 10 Milliarden €, errechnet vom Amt für Betrugsbekämpfung OLAF, spricht für sich. Diesem Punkt werden wir auf jeden Fall zustimmen.

Tagesordnungspunkt 6, Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersa­chen: Hiebei geht es um einen Beitritt zu einem multilateralen Abkommen über gegen­seitige Amtshilfe in Steuersachen – auch das findet unsere Zustimmung.

Zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen: Guernsey ist bekannt als eine Steueroase. Wir werden diesem Abkommen zustimmen, wiewohl ich trotzdem – so wie bei all die­sen Abkommen in Steuersachen – darauf hinweisen möchte, dass uns dieser uns von der OECD vor einigen Jahren aufs Auge gedrückte Artikel 5, in dem es de facto um die Abschaffung unseres Bankgeheimnisses geht, nach wie vor Bauchweh verursacht.

Sie erinnern sich vielleicht: 2008/2009 hat der damalige deutsche Finanzminister Peer Steinbrück die Jagd auf Steuerflüchtlinge und Steuerhinterzieher ausgerufen und es geschafft, dass Österreich, die Schweiz, Belgien und Luxemburg auf die sogenannte graue Liste der Steueroasen gesetzt wurden. Die OECD hat dann diesen Artikel 5 aus­gearbeitet, in dem es um die Weitergabe von Informationen geht, und da es keine neuen Abkommen mehr ohne diesen Artikel 5 gibt, werden wir zustimmen, wiewohl wir nach wie vor der Meinung sind, dass das eine Aushöhlung unseres Bankgeheimnisses ist.

Wir können aber trotzdem leichten Herzens zustimmen – Kollege Rossmann hat es vorhin anklingen lassen –, weil ohnehin keine Ansuchen auf Auskunftserteilung statt­finden. – Ich habe einmal eine parlamentarische Anfrage gestellt: In den letzten drei Jahren gab es kein einziges Ansuchen. Wir schaffen damit wirklich totes Recht. Da ge­schieht gar nichts, weil die Karawane der Steuerhinterzieher, wenn solche Abkommen abgeschlossen werden, schon längst weitergezogen ist und sich eine andere Oase ge­sucht hat.

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass in diesem Artikel 5 nach wie vor steht, dass sich die Informationen auf das Eigentum an einer Person beziehen. – Das Eigentum an Personen ist spätestens seit 1781, Leibeigenschaftsaufhebungspatent Jo­sephs II., in Österreich nicht mehr möglich. Vielleicht könnte man den Text ein biss­chen modernisieren! Ich weiß: Es geht diesfalls um die juristische Person einer Firma, aber man kann das ja auch anders formulieren!

Zum Tagesordnungspunkt 5, Elektrizitätsabgabegesetz: Das Ziel ist ja die weitgehende Befreiung der Stromerzeuger von Abgabepflichten. Wir finden es daher nicht gut, wenn jetzt eine Grenze eingezogen wird, nämlich ein Freibetrag von 25 000, ab welchem jeder für den Eigenverbrauch 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen hat.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen zu der Regierungsvorlage (163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird

 


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