Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 132

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, ehest möglich – spätestens jedoch bis Ende 2014 – Datengrundlagen und In­formationen über die Vermögen der privaten Haushalte aus Steuerregisterdaten zur Verfügung zu stellen sowie einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Grundlage zur voll­ständigen Datenerfassung von Sach- und Finanzvermögen und deren Verteilung aus­zuarbeiten.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuz­das. – Bitte.

 


16.11.48

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretä­rin! Meine Damen und Herren! Eines ist völlig klar: Wir wollen niemanden kriminalisie­ren, wir wollen aber auch, dass die ehrlichen Steuerzahler sich nicht gepflanzt vorkom­men. Ein wesentliches Ziel dieser Verschärfung des Finanzstrafgesetzes ist natürlich, auch mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen. Es ist im Gesetz von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Rede. Es geht nicht darum – wie es so schön heißt –, jemanden, der einem minderen Grad des Versehens aufsitzt, zu bestrafen.

Für die einen ist das Gesetz zu streng und überschießend, und für die Grünen ist es zu wenig deutlich. – Ich glaube, wir brauchen uns im internationalen Vergleich nicht zu verstecken. Wir haben einen gestaffelten Zuschlag bei Strafen für Steuerhinterziehung. Auch in Deutschland – Kollege Rossmann hat es schon angesprochen – wird über eine Änderung diskutiert. Diesfalls gibt es den Vorschlag, bei einem Hinterziehungsbetrag von 25 000 bis 100 000 € 10 Prozent Zuschlag fällig werden zu lassen, zwischen 100 000 und 1 Million € 15 Prozent und ab 1 Million € sogar 20 Prozent. Wir sind ab 250 000 € bei 30 Prozent. So schlecht ist das also allemal nicht!

Durch dieses Gesetz sollen letztlich rund 260 Millionen € an zusätzlichen Einnahmen in den nächsten Jahren bis 2018 lukriert werden. Ich meine, das ist recht und billig, weil wir das dem ehrlichen Steuerzahler schuldig sind. Das entbindet uns aber nicht davon, dass wir die Schieflage im Steuersystem zu beseitigen haben, und damit dürfen wir nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, sondern wir müssen rasch handeln, denn wer rasch hilft, der hilft in diesem Fall doppelt, und eine rasche Entlastung ist not­wendig.

Wer rasch hilft, hilft den Menschen, die unter der hohen Steuerlast leiden, und damit hilft man auch der Wirtschaft, denn wenn die Menschen mehr im Börsel haben, dann können sie auch mehr ausgeben. Eine höhere Kaufkraft kurbelt wiederum die Inlands­nachfrage an, und das ist sehr wohl notwendig, denn diese leidet.

Ich verstehe auch nicht, warum zum Beispiel gerade der Wirtschaftsbund gegen diese Steuersenkung ist, denn das ist ja nahezu ein Wirtschaftsprogramm: Wenn die Men­schen mehr Kaufkraft haben, dann kaufen sie mehr, und davon profitiert gerade die Wirtschaft. Also: Herunter mit der Einkommensteuer und Lohnnebenkosten senken, und zwar rasch! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


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