ten Damen und Herren! Es freut mich persönlich sehr, dass wir jetzt über eine Verschärfung bei Selbstanzeigen debattieren, die ich dem Koalitionspartner Mitte März vorgeschlagen habe. Beinahe vier Monate später debattieren wir bereits eine Änderung der Gesetzesvorlage, und das ist nicht selbstverständlich. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen im Finanzministerium, sondern auch beim Koalitionspartner, dass er da auch einen Schritt mit uns geht.
Ehe ich auf das Thema Selbstanzeigen zu sprechen komme, möchte ich noch kurz auf einen weiteren Punkt eingehen, den wir jetzt auch mitbehandeln, nämlich auf die Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes, die Herr Abgeordneter Pock sowie Herr Abgeordneter Haider zuvor kurz angesprochen haben.
Erinnern wir uns! Vor dieser Änderung hat es eine sehr emotionale Diskussion über das Elektrizitätsabgabegesetz gegeben. Ich habe sehr, sehr viele E-Mails, Bürgeranfragen und so weiter bekommen, weil in manchen Medien von einer sogenannten Sonnensteuer gesprochen wurde. Ich möchte nur der guten Ordnung halber erwähnen, dass wir von der Elektrizitätsabgabe aus dem Jahr 1996 sprechen und die Diskussion angefacht wurde durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums, der von sehr umweltbewussten Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Branchenvertreterinnen und ‑vertretern kritisiert wurde. Über alle Parteigrenzen hinweg wurde gefordert, dass man Investitionen in erneuerbare Energie attraktiver gestalten und natürlich auch eine weitergehende Steuerbegünstigung herstellen sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir persönlich war es wichtig, dass wir alle Aspekte dieser Änderung besprechen und diskutieren, da auch einige Kritik gekommen ist, dass beispielsweise nur einzelne Bereiche von einer Änderung profitieren, wie etwa die Landwirtschaft, wie etwa nur die Betriebe. Ich glaube, dass wir jetzt durch diese Erhöhung doch auch eine Lösung gefunden haben. Persönlich überzeugt hat mich vor allem das Argument, dass Kommunen, aber auch Schulen und andere von dieser Änderung begünstigt werden.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass wir jetzt von einer Freigrenze hin zu einem Freibetrag kommen. Was heißt das? – Das heißt, dass wir nur mehr die verbrauchte Energie ab 25 000 Kilowattstunden mit dieser Abgabe belegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun komme ich zum Thema Selbstanzeigen, und ich möchte sagen, die Diskussion darüber ist kurz hochgefloppt aufgrund eines gar nicht so minderen Falles eines Fußballpräsidenten in Deutschland, wodurch dann natürlich auch die Diskussion in Österreich wieder Fahrt aufgenommen hat. Die Sozialdemokratische Partei hat sich aber nicht nur aufgrund dessen für das Thema Steuerbetrug eingesetzt, sondern es auch schon bei den Regierungsverhandlungen immer wieder angesprochen, und es freut mich natürlich persönlich, dass wir nun auch eine entsprechende Gesetzesänderung beschließen dürfen.
Eines darf ich voranstellen – das ist auch in manchen Ausführungen angesprochen worden –: Es geht nicht darum, dass wir kriminalisieren, es geht mir persönlich auch nicht darum, dass wir kriminalisieren, sondern es geht mir darum, dass wir einen besseren Weg zur Steuerehrlichkeit schaffen, dass wir aber auch gerade diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen, die steuerehrlich sind, die ihre Steuern und Abgaben abführen, die einfach auch dem Wettbewerb entsprechen. Es hat vor allem auch eine marktverzerrende Wirkung, wenn gewisse Teilnehmer die Regeln auf dem freien Markt nicht einhalten. Das geht zulasten derjenigen, die sich an die Regeln halten, die ihre Steuern bezahlen und entrichten. Somit geht es um eine quasi Gleichbehandlung, auch um eine Form der Steuergerechtigkeit und letztlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch um eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wir haben sehr wohl eine Unterscheidung einerseits zwischen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit, auf der anderen Seite müssen wir uns besonders
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