Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 137

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auch jene Fälle überlegen, in denen der Betriebsprüfer sozusagen bereits auf der Da­cke steht mit dem Vorsatz, eine Selbstanzeige herauszuholen, ob wir das auch wirklich wollen. Bis dato war es so, dass man das Instrument der Selbstanzeige nutzen konnte, man quasi die Verzugszinsen zahlen musste. Und es macht natürlich einen Unter­schied, wenn man damit rechnen kann, dass man nur 1,9 Prozent Verzugszinsen zahlt, und auf der anderen Seite Menschen einen Hypothekarkredit mit erhöhten Zinsen zah­len müssen. Das ist einfach eine Ungerechtigkeit.

Aber noch einmal zur Klarstellung: Mir geht es nicht darum, zu kriminalisieren, sondern ich glaube, uns allen sollte es darum gehen, den Steuerbetrug möglichst breit zu be­kämpfen, möglichst auch die Instrumente auf gesetzlicher Basis zu schaffen und daran zu arbeiten, dass Wettbewerbsverzerrungen durch Steuerbetrug, durch Steuerhinter­ziehung auch auf dem freien Markt hintangehalten werden können. Es geht nicht um die sogenannten kleinen Fische, es geht nicht um Buchhaltungsfehler, es geht auch nicht um Fälle von leichter Fahrlässigkeit, sondern es geht wirklich um die richtig – un­ter Anführungsstrichen – „großen Fische“, darum, dass wir dann ab Oktober – wenn Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzesvorlage heute zustim­men – verschärfte Regeln bei der Selbstanzeige haben und die Betreffenden nicht mehr so günstig davonkommen wie bisher.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Regierungsprogramm steht beispiels­weise auf Seite 107, dass sich die österreichische Bundesregierung dazu bekennt, dass auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug, gegen Steuerhinterziehung verschärft wird und auch Lücken geschlossen werden können. Dieses Vorhaben ist mit dieser Novelle noch nicht abgeschlossen, aber ein wichtiger, ein richtiger Schritt ist ge­tan. Weitere werden folgen, dafür werde ich mich auch persönlich einsetzen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Groiß. – Bitte.

 


16.29.21

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich möchte meine Ausführungen mit Bemerkungen zur Elektrizitätsabgabe für erneuerbare Energien beginnen. Was ist an diesem Gesetz, das wir heute beschließen, besonders? – Wir beschließen eine Lenkungsabgabe, die erst­mals in die andere Richtung geht. Erstmals wird eine Lenkungsabgabe nicht einge­führt, um etwas zu bewegen, sondern es wird damit eine Ausnahme in einem beste­henden Gesetz geschaffen. Die Abgabe für erneuerbare Energien wird billiger – leider nicht in dem Umfang, wie wir uns das vorgestellt haben, aber – die Frau Staatsse­kretärin hat es schon gesagt – vielleicht können wir in diese Richtung noch weiterar­beiten.

Ich bedanke mich bei den Branchenvertretern für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung und bei der Einführung dieses Gesetzes. Ich bedanke mich aber auch bei den vielen Bürgerinitiativen, die wirklich auf die Barrikaden gestiegen sind, damit hier etwas weitergeht; so zum Beispiel beim Energie-Stammtisch Waldviertel, wo wir auch den Runden Tisch beim Minister initiieren konnten.

Aber wir werden mit diesem Gesetz auch Probleme haben. Alte Anlagen werden viel­leicht Probleme damit haben, den Eigenverbrauch überhaupt aufzuzeichnen. Die Be­treiber müssen die 25 000 Kilowattstunden im Auge behalten, um irgendwann damit zu beginnen, die Abgabe abzuführen. Das führt sehr bald zum Finanzstrafgesetz, weil nicht regelmäßig überprüft wird, und so kann man doch ein bisschen den Bogen schaf­fen.

Wir debattieren heute auch das Thema Amtshilfe in Steuersachen. Auch dabei wird versucht, den Steuerbetrug international zu bekämpfen, indem gleichzeitige Steuerprü-


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