fungen im In- und Ausland eingeführt werden sollen, der Spontaninformation, dass Verdacht auf Steuerbetrug im Ausland besteht, nachgegangen werden soll, und viele andere Dinge mehr. Auch der Informationsaustausch mit den Kanalinseln ist diesbezüglich ein wichtiger Punkt.
Das Finanzstrafgesetz zeigt, der Ring für Steuerhinterzieher wird wesentlich enger. All jene, die ein schlechtes Gewissen haben, sollen sich, so will es die Frau Staatssekretär, noch bis 30. September melden. Das ist auch budgetär so dargestellt, dass da noch einiges hereinkommt.
Gleichzeitig wollen wir aber das Augenmaß nicht verlieren, und ich nehme unsere Frau Staatssekretärin jetzt beim Wort. Sie hat gesagt, es geht ihr nicht um den Steuerbetrug, es geht ihr nicht um die „kleinen Fische“. (Staatssekretärin Steßl: Nein, um Kriminalisierung habe ich gesagt!) Es geht nicht um Kriminalisierung, ja, genau.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ein paar Beispiele aus der Praxis bringen. Wo wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet? – Wenn die Buchhalterin eines der, ich glaube, 13 Rechnungsmerkmale bei einer Rechnung nicht kontrolliert und den Vorsteuerabzug geltend macht, kann es zu einem Finanzstrafverfahren kommen, in dem einerseits der Chef und, wenn es blöd hergeht, auch noch der Verband bestraft wird. Das kann im schlimmsten Fall das Doppelte der Vorsteuer ausmachen.
Es kann aber auch sein, dass ein Arbeitnehmer die Lohnverrechnung des Chefs nicht richtig kontrolliert und ihm daher vorgeworfen wird, vorsätzlich eine Abgabenhinterziehung begangen zu haben.
Es geht auch um Familien, wenn zum Beispiel ein Ehepartner erst im Herbst wieder zu arbeiten beginnt und die Zuverdienstgrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag um ein paar Euro überschritten wird. Auch in diesem Fall können Finanzstrafverfahren eingeleitet werden.
Es geht um die Energieabgabe für Eigenverbrauch, wenn man die 25 000 Kilowattstunden nicht erreicht.
Ich denke, wir sollten diese Themen noch einmal diskutieren und diese geringfügigen, diese leichten Fahrlässigkeiten außer Strafe stellen, denn so kann man eine Entkriminalisierung, wie Sie, Frau Staatssekretärin, selbst gesagt haben, vorantreiben und unsere Unternehmer und deren Mitarbeiter vor solchen Unsinnigkeiten schützen. – Ich danke für eine interessante Diskussion im Herbst. (Beifall bei der ÖVP.)
16.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
16.33
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rede zum Elektrizitätsabgabengesetz. Wir haben einen Antrag eingebracht, dass die Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen produziert wird, gestrichen wird. Ich denke, das wäre ein wesentlicher Ansatz, der auch eine Systemkomponente beinhaltet, weil wir Eigenverbrauch einfach stärken müssen. Wenn wir die Grenzen anheben oder die Grenzen streichen, können wir zum Beispiel auch große Betriebe dafür gewinnen, auf ihren Flächen auch wirklich mehr Strom zu produzieren und für den Eigenverbrauch zu nutzen. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, diese Grenze völlig zu streichen.
Das war im Ausschuss nicht durchzubringen. Die Regierung ist dann dazu übergegangen, die ursprünglich vorgesehene Grenze von 5 000 auf 25 000 Kilowattstunden
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