Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 135

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Begründung

Das Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Primärenergieträger und zur Selbstversorgung der Bevölkerung wird mit dem in der Regierungsvorlage zum Elektrizitätsabgabegesetz verankerten Festhalten an einer Freigrenze konterkariert.

Eine Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ab einer verbrauchten Jahres­menge von 25.000 kWh benachteiligt vor allem Anlagen von Kommunen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Bürgerbeteiligungsanlagen und Eigenversorger mit erhöhtem Bedarf wie zum Beispiel Bauernhöfe. Privatpersonen, die den Eigenbedarf aus erneu­erbaren Primärenergieträgern abdecken, leisten nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Übertragungsnetze sondern auch zur Versorgungssicherheit und bringen Österreich damit auch weiter auf dem Weg zur Energiefreiheit. Eine Obergren­ze bedeutet daher eine Beschränkung der Selbstversorgung und ist daher nicht ziel­führend.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


16.19.32

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir werden – das schicke ich gleich vorweg – sowohl den ursprünglichen Antrag wie auch den Abänderungs­antrag der Freiheitlichen unterstützen, da wir das Thema ähnlich sehen. Allerdings muss man sagen: Die vorgesehene Änderung ist eine deutliche Verbesserung, weil die Grenze von 5 000 kW/h auf 25 000 kW/h angehoben wird, und einer derartigen Ver­besserung wollen wir nicht ablehnend gegenüberstehen.

Ich würde aber bitten, das Ganze einmal aus der Vogelperspektive zu betrachten, ei­nen Schritt zurück zu machen, dann nämlich diskutieren wir tatsächlich über eine Ab­gabe auf etwas selbst Erzeugtes und selbst Konsumiertes. Das bedeutet, wir befinden uns in unserer Steuerdebatte eher in der Steinzeit, würde ich sagen. Wir wollen ein ein­faches, ein verständliches und ein faires Steuersystem. Es gibt natürlich unterschied­liche Schwerpunkte, aber wir müssen meiner Meinung nach davon abgehen, dass wir für jede Aktivität eine Zusatzsteuer, eine Zusatzabgabe finden und dann nur darüber verhandeln, ob wir sie in der Höhe in irgendeiner Form einschränken oder ob wir einen Deckel einziehen. Das ist meiner Meinung nach der falsche Weg.

Ich möchte in diesem Zusammenhang, zumal wir schon einmal beim Energiethema sind, nochmals darauf hinweisen, dass wir uns so rasch als möglich eine Diskussion über das Ökostromgesetz wünschen, damit wir auch über die Einspeisevergütungen diskutieren können, denn auch da erfolgt derzeit eine massive Umverteilung von unten nach oben. All jene Menschen, die sich eine Photovoltaikanlage leisten können, profi­tieren von der Förderung, und diejenigen, die sich keine leisten können, müssen diese Förderungen mitfinanzieren. Also darüber müssen wir bald in Diskussion treten.

Ich möchte abschließend sagen, auch bei dieser Abgabe gilt, weniger ist mehr: we­niger Bürokratie, weniger kreative Lösungen bei Abgaben und Steuern – mehr Geld bei den Menschen und dadurch auch mehr Freiheit! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.21.42

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Herr Prä­sident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr verehr-


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