Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 172

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schaffen, unserem Antrag zuzustimmen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es wäre eine Unterstützung für Ihren eigenen Minister gewesen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Nun aber zu meinem Antrag, der jetzt auf der Tagesordnung steht, nämlich zum Lärm­schutz: Auch Lärm ist ein großes Umweltproblem, er wird in der Wahrnehmung der Bevölkerung als das größte Umweltproblem wahrgenommen. Insbesondere bezieht sich das auf den Verkehrslärm. Wir haben ein Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, das den Betroffenen leider nicht den nötigen Schutz bietet.

Es werden hier Aktionspläne erarbeitet, Karten über betroffene Gebiete erstellt, aber für die Betroffenen leitet sich aus diesem Gesetz kein Recht auf Lärmschutz ab – des­wegen unser Antrag im Umweltausschuss auf ebendieses Recht auf Lärmschutz: das Gesetz so zu ändern, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auch ein Recht auf Lärmschutz haben. Ich glaube, jeder, der irgendwie durch Verkehrslärm belastet ist, weiß, was das für eine Belastung ist. Es wäre das Mindeste, dass wir Betroffenen hier auch ein gewisses Recht einräumen.

Um dieses Umweltrecht ist es auch in einem anderen Tagesordnungspunkt im Umwelt­ausschuss gegangen, nämlich um die Durchsetzung von Umweltrecht allgemein, um die Erfüllung der sogenannten Aarhus-Konvention. In Österreich gibt es für Bürgerin­nen und Bürger die Möglichkeit, Umweltinformationen einzuholen, es gibt auch die Möglichkeit, sich an Umweltverfahren zu beteiligen, aber es gibt nicht die Möglichkeit, Umweltrecht auch tatsächlich durchzusetzen. Ich habe es vielfach erlebt, dass Bür­gerinnen und Bürger frustriert sind, den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, wenn etwas, was Recht ist, was in Gesetzen festgeschrieben ist, dann doch umgangen wer­den kann und man als Betroffener kein Mittel hat, dagegen auch vorzugehen.

Wir haben dazu im Ausschuss ein Hearing mit Experten abgehalten. Die Diskussion war, glaube ich, sehr gut und sehr objektiv. Die Experten haben uns allesamt auch die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes erläutert. Wir haben dazu einen Vorschlag einge­bracht. Jetzt finde ich es okay, dass man über den Vorschlag diskutieren kann, dass man andere Vorschläge machen kann, aber alle Experten haben gesagt, dass Öster­reich hier Handlungsbedarf hat, dass Österreich eines der wenigen Länder ist, die wie­der einmal international gerügt und verurteilt werden.

Unser Antrag wurde im letzten Umweltausschuss leider vertagt – ich habe das über­haupt nicht verstanden –, weil die Befürchtungen waren: Ja, dann haben wir noch mehr Bürgerproteste, noch mehr BürgerInnen beteiligen sich, dann wird alles verzögert, und das ist für Projektwerber überhaupt unerträglich.

Ich finde das für Parlamentarier und Parlamentarierinnen einen eigenartigen Zugang, weil wir hier im Hohen Haus Gesetze beschließen und es gleichzeitig nicht schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger diese Rechte und das, was in den Gesetzen festge­schrieben ist, auch einklagen können. Da frage ich Sie: Wovor haben Sie Angst, dass Sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht zutrauen, das, was wir hier beschließen, auch einklagen zu können? (Abg. Pirklhuber: Bestehende Gesetze!) Wie ernst nehmen wir uns, dass wir hier herinnen Gesetze beschließen, wo wir aber nicht wollen, dass Bür­gerinnen und Bürger sich auf diese Gesetze auch berufen können?

Ich finde, das ist eine demokratiepolitische Selbstaufgabe, und ersuche Sie daher noch einmal: Wir werden diese Anträge erneut stellen, und ich ersuche Sie, Herr Minister, in diesem Sinne aktiv zu werden und uns auch eine Vorlage ins Haus zu schicken. Viel­leicht fällt es den Regierungsfraktionen dann leichter, zuzustimmen. Einem Opposi­tionsantrag kann offensichtlich nicht zugestimmt werden, obwohl das sehr, sehr drin­gend notwendig wäre, im Sinne des Umweltschutzes und im Sinne der BürgerInnen­rechte, weil die Umwelt auch eine Stimme vor Gericht braucht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.26

 


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