Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 23

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Vorarbeiten dazu geleistet. Es gab dazu auch schon einige Gespräche mit den Bun­desländern, und es gibt sie immer wieder.

Ich möchte Sie daher konkret fragen: Welche Vorarbeiten hat der Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst vielleicht in diesem Bereich schon gemacht, beziehungsweise womit können wir als Parlament an Unterstützung von Ihrer Seite rechnen, damit wir dieses wichtige Kapitel angehen können, um eine klare Aufgabenabgrenzung zu erreichen und die Aufgaben beziehungsweise Kompetenzen zwischen Bund und Ländern besser und effizienter zu gestalten?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, wir haben – da ich selber bei den Koaliti­ons­verhandlungen dabei war, weiß ich, warum – definiert, dass bestimmte Aufgaben im Bereich der Regierung liegen und bestimmte Aufgaben im Bereich des Parlaments. Wir haben uns entschieden, dass wir die sogenannte Aufgabenreform- und Deregu­lierungskommission auf Regierungsebene installieren, dass wir die Reformgruppe für das Amt der Bundesregierung logischerweise auf Regierungsebene installieren und dass wir den Bereich der Föderalismusreform – wir haben das auch auf Seite 88 des Regierungsprogramms definiert – auf parlamentarischer Ebene abwickeln wollen, hier eine Kommission einsetzen wollen.

Selbstverständlich wird das Bundeskanzleramt in Form des Verfassungsdienstes dabei unterstützend mitwirken. Das heißt, wenn legistische Vorschläge gebraucht werden, wenn inhaltliche Unterstützung gewünscht wird, dann werden wir natürlich diesem Wunsch nachkommen, wird der Verfassungsdienst diese Leistungen quasi als Support erbringen.

Wir haben auch andere Bereiche in diesem Kapitel, sozusagen im Kapitel Moderner Staat, definiert, und zwar zum Beispiel das Thema Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern. Da haben wir tatsächlich schon Vorarbeiten geleistet, die relativ weit gediehen sind, etwa hinsichtlich der Frage der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung, wo man die Zustimmungspflicht aufheben soll, oder hinsichtlich der Frage der Bezirksgerichtssprengel, ein Thema, das wir hier auch schon ab und zu diskutiert haben.

Da sind wir sehr weit, da können wir, sobald die politische Einigung darüber erfolgt ist, auch in Begutachtung gehen und die nächsten Schritte setzen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Bundesminister, das heißt, ich kann jetzt davon ausgehen, dass wir, wenn wir im Parlament diese Aufgaben­reform­kom­mission, diese Föderalismusreformkommission, so wie wir sie genannt haben, eingesetzt haben, dann jederzeit auf den Verfassungsdienst zurückgreifen können.

Sie haben jetzt auch erwähnt, dass wir noch weitere Kapitel in diesem Bereich Staatsreform und Demokratie im Regierungsprogramm ausgemacht haben. Eines haben Sie jetzt schon genannt, nämlich die wechselseitigen Zustimmungsrechte, auch Artikel 15a-Vereinbarungen sind da angesprochen. Da bin ich Ihnen dankbar, dass Sie hier schon einige Vorarbeiten geleistet haben.

Einen Bereich möchte ich dazu noch ansprechen, und zwar jenen des Krisen- und Katastrophenmanagements. Auch den haben wir in den Regierungsverhandlungen bereits angesprochen. Da ist die derzeitige Regelung eine, die nicht hundertprozentig befriedigend ist: Der Landeshauptmann wird tätig, aber wenn es bundesländerüber­greifend ist, dann jener Landeshauptmann, der es schneller macht. Ich weiß nicht, ob


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