Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 35

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26/M

„Wann ist mit einer Regierungsvorlage zu rechnen, die den Inhalt hat, den Text der Bundeshymne auf die ursprüngliche Fassung zu ändern?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, Bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich danke Ihnen für das Kompliment, für die Einschätzung, die Sie getroffen haben. Ich möchte auch gemäß dieser Einschätzung handeln und Ihnen sagen, es gibt eine Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative, wie Sie wissen. Die Justiz ist zuständig für Fragen des Urheberrechts, des Zivilrechts. Ich glaube, es gab diesbezüglich sogar ein Verfahren beziehungsweise es gibt noch immer ein Verfahren. Das heißt, das ist eine Frage der Justiz.

Zum zweiten Punkt: Ich glaube, vor ungefähr zwei Jahren wurde hier im Parlament mit der entsprechenden Mehrheit auf Basis eines Initiativantrags der Text der öster­reichischen Bundeshymne entsprechend abgeändert, und er hat jetzt eine geltende Fassung. Ich sehe gar nicht ein, warum die Bundesregierung jetzt, zwei Jahre später, die Initiative ergreifen sollte, das wieder rückgängig zu machen, zumal es damals ja auch die Absicht war, dass die „Töchter“, dass die Frauen in der Hymne nicht nur mitgedacht, sondern tatsächlich auch wörtlich angeführt werden sollen. Das war das Ziel. Dass es danach sehr unerfreuliche und, wenn man das aus der Sicht der Frau Bildungsministerin betrachtet, wahrscheinlich auch ein bisschen bedrohliche Reak­tionen gegeben hat, finde ich äußerst bedauerlich, aber auch dafür gibt es Organe, die das gerade prüfen.

Ich respektiere den Beschluss des österreichischen Parlaments, so gebührt es sich auch für jemanden, der Teil der Exekutive ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Daran anschließen darf ich gleich meine Zusatzfrage. Sie haben mich jetzt auf ein Thema gebracht, nämlich die Frau Bildungsministerin betreffend, die als Teil der Exekutive auch dazu befragt wurde. In einem Interview mit der „Kronen Zeitung“ wurde sie gefragt, warum nicht zum Beispiel auch die Europahymne umgetextet wird, in der es nur um „Brüder“ geht. (Abg. Schwentner: Haben Sie keine größeren Sorgen?) – Was haben Sie damals für Sor­gen gehabt, als Sie die Umtextung vorgenommen haben? Diese Sorgen möchte ich einmal haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Heinisch-Hosek hat die Reporterin daraufhin ganz erstaunt gefragt: Sie wollen Schiller umtexten? – Jetzt meine Frage an den Kulturminister: Wo sehen Sie den inhaltlichen Unterschied des Dichters Friedrich von Schiller und der Dichterin Paula von Preradović?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Zum einen: Die Kompetenz zur Umtextung der Europahymne wird nicht in Österreich liegen, darin sind wir uns einig – ich spreche jetzt auch den Herrn Juristen und Rechtsanwalt an –, ebenso wenig, wie die Kompetenz zur Um­textung irgendeiner anderen Hymne in Österreich liegt. Vor zwei Jahren ist ja nicht nur der Text, sondern auch die Frage, wo man das eigentlich beschließt, intensiv diskutiert worden – logischerweise im Parlament, aber es hat eine Diskussion darüber gegeben, und man hat es dann hier beschlossen. Das respektiere ich.

 


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