Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister, erfreulicherweise findet 2015 der Eurovision Song Contest in Österreich statt. Der medialen Berichterstattung ist zu entnehmen, wir wissen das auch, dass sich mehrere österreichische Städte mit geeigneten Lokalen als Austragungsort bewerben. Zudem wurde bekannt gegeben, dass einem veranschlagten Kostenrahmen von 25 Millionen € derzeit zu erwartende Einnahmen von 10 Millionen € gegenüberstehen.
Meine Frage daher: Welche Maßnahmen werden Sie angesichts der angespannten Finanzlage des ORF ergreifen, um sicherzustellen, dass hinsichtlich der Vergabe des Austragungsortes bei gegebenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien entschieden wird und somit jene Stadt den Zuschlag erhält, die gewillt ist, den höchsten Beitrag zur Abdeckung der Kosten der Veranstaltung beizutragen?
Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, ich muss jetzt antworten wie vorhin: keine, weil der ORF verfassungsrechtlich unabhängig gestellt ist. Der Veranstalter des Eurovision Song Contest in Österreich ist der ORF, und alle Entscheidungen, die diesbezüglich getroffen werden, sind von der Geschäftsführung und den Organen des ORF zu treffen.
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 9. Anfrage, gestellt von Herrn Abgeordnetem Dr. Rosenkranz. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Seit dem Grand Prix in Spielberg und dem Absingen der Bundeshymne im alten Text durch Andreas Gabalier, der von Frauen und Männern gleichermaßen musikalisch und als Künstler geschätzt wird, aber auch im Anschluss an andere Personen und Persönlichkeiten, die ich nicht im Naheverhältnis der FPÖ orten würde – ich denke da an die ehemalige Ö1-Kulturjournalistin und Schwiegertochter von Paula Preradović, Koschka Hetzer-Molden, oder den Geschäftsführer der IG Autoren Gerhard Ruiss –, ist eine Debatte über die Frage der Textversion der Bundeshymne entbrannt, deren Abänderung die FPÖ seinerzeit ja abgelehnt hat. Ich erinnere auch daran, Herr Bundesminister, dass von Ihrer Vorgängerin Schmied 1,2 Millionen € in dieses Projekt gesteckt wurden.
Gerhard Ruiss zum Beispiel sagt, speziell auf die dritte Strophe bezogen: Es handelt sich um einen „schwerwiegenden Eingriff in die Republiksgeschichte“, der „durch Wiederherstellung der alten Fassung korrigiert gehöre“.
Ich weiß, und dieses Grundvertrauen darf ich auch Ihnen entgegenbringen, dass Sie ein gescheiter Mensch sind (Bundesminister Ostermayer: Danke!), und mich wundert, dass zum Beispiel konsequent seitens der Politik in dieser Koalitionsregierung Meinungen und Stimmungen in der Bevölkerung, nämlich eines überwiegenden Teils der Bevölkerung, so vehement negiert werden. Man könnte ja sagen, eine Volksabstimmung über die Frage eines künstlerischen Textes sei nicht so ideal.
Weiter in meiner Frage: Sie sind wenn nicht der, so zumindest einer der Hüter der sogenannten österreichischen Kulturnation in Ihrer Funktion als Kulturminister. Es geht darum, dass grundsätzlich ein Text, ein urheberrechtlich geschützter Text, ein literarisches Werk verunglimpft wurde. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Meine Frage daher:
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