Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 33

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Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Der Rahmen für die Regelungsmöglichkeit der Länder ist sehr eng abgesteckt. Worüber wir jetzt momentan reden und was sozusagen der nächste Schritt ist, ist eine verfassungsrechtliche Änderung, wodurch das jetzt verankerte Amtsgeheimnis aufgehoben, beseitigt wird und umgekehrt die sogenannte Infor­mations­freiheit, natürlich mit notwendigen Einschränkungen, wenn es um Datenschutz geht, wenn es um Redaktionsgeheimnis geht, wenn es um innere/äußere Sicherheit und so weiter geht, verfassungsrechtlich verankert wird. Auf Basis dieses Verfassungs­gesetzes ist dann ein einfachgesetzliches Regelwerk auf Bundesebene zu machen. Um eine breite Zustimmung zu erreichen, gibt es sozusagen in einzelnen Bereichen, im Verfahrensrecht vor allem, auch Länderkompetenz.

Ich sehe da überhaupt kein Problem, weil der verfassungsrechtliche Rahmen sehr eng abgesteckt ist. Also die Gefahr, die Sie aufgrund Ihrer Frage jetzt offenbar vermuten, dass es dann ganz unterschiedliche Regelungen geben wird, sehe ich nicht.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 8. Anfrage, gestellt von Herrn Abge­ordnetem Mag. Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die österreichischen Gebührenzahler unterstützen den ORF jährlich mit rund 600 Millio­nen €. Zusätzlich erhielt der ORF in den vergangenen vier Jahren 160 Millionen € aus dem Steuertopf. Im Zuge des Finanzrahmens 2014 bis 2017 hat sich die Bundes­regierung auf das Auslaufen der Gebührenrefundierung mit Ende 2013 festgelegt, und auch das Regierungsübereinkommen sieht nichts Gegenteiliges vor. Die Strukturen des ORF stammen noch immer überwiegend aus der Zeit des Rundfunkmonopols und sind dementsprechend kostenintensiv.

Ich darf daher folgende Frage stellen:

28/M

„Für welche strukturellen Reformmaßnahmen im ORF zur langfristigen Absicherung eines ausgeglichenen Budgets des ORF sprechen Sie sich aus?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, wenn Sie die Binnenstruktur oder sozu­sagen die betriebswirtschaftliche Struktur des ORF meinen, dann muss ich Ihnen sagen, dass ich da keine Empfehlungen abgebe. Das ist die Aufgabe der Organe des ORF, also der Geschäftsführung, des Stiftungsrates, zum Teil auch des Publikums­rates. Der ORF ist per Verfassungsgesetz unabhängig gestellt. Die Gebarung ist durch die und in der Verantwortung der Organe dort zu machen. Wir haben gestern übrigens im Verfassungsausschuss eine Vorlage gehabt, mit der wir in diese verfassungs­rechtliche Unabhängigkeit geringfügig und verfassungsrechtlich zulässig – wie der Verfassungsdienst meint – eingreifen, nämlich das Film- und Fernsehab­kommen betreffend. Wir wollen, dass in Zukunft nicht 4, sondern 8 Millionen € für den sehr erfolgreichen österreichischen Kinofilm zur Verfügung gestellt werden.

Was die Frage der Organe an sich anlangt, kann ich sagen, ich habe in der letzten Legislaturperiode einen Arbeitskreis eingerichtet, in dem wir das sehr intensiv diskutiert haben. Ich habe auch nicht verhehlt, dass mein Vorschlag war, dass wir den Stiftungs­rat verkleinern, so in der Dimension quasi eines Aufsichtsrates, zehn plus fünf beispielsweise. Ich habe dieses Vorhaben nicht aufgegeben, aber die entsprechende Mehrheit ist derzeit nicht erkennbar.

 


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