von sich aus Daten öffentlich zugänglich machen. Also wir sind durchaus im Vorderfeld tätig und wollen das natürlich auch noch ausbauen.
Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steinhauser.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Herr Minister, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist eine große Chance für die BürgerInnen im Sinne einer bürgernahen Verwaltung, aber auch im Sinne der Prävention von Steuergeldverschwendung und möglicher Korruption. Dennoch ist die Abschaffung des Amtsgeheimnisses in der österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte ein großer Schritt, der mit vielen sehr detaillierten Fragen zusammenhängt. Auch Ihr Entwurf hat gezeigt, dass es da noch viel Diskussionsbedarf gibt.
Wir würden daher, da wir irgendwann gemeinsam am Verhandlungstisch sitzen werden – es ist eine Materie, die eine Verfassungsmehrheit braucht –, einen neuen Verhandlungsstil vorschlagen, nämlich Experten und NGOs, die sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen, schon in die Verhandlungen einzubinden, um die schwierigen Fragen zu beantworten und auch eine breite Akzeptanz des Gesetzes herzustellen.
Würden Sie diesem Vorschlag, dass wir schon im Verhandlungsprozess ExpertInnen und NGOs beiziehen, nähertreten? Ich glaube, das wäre ein neuer Stil, der sicher gut ankommen würde.
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, ich habe damit überhaupt kein Problem, und ich kann das auch gerade in dieser Sache sozusagen beweisen. Ich habe schon vor etwa einem Jahr mit Vertretern von www.transparenz.at eine Diskussion geführt, und ich habe überhaupt kein Problem – ganz im Gegenteil –, die Diskussion wieder zu führen. Ich habe vor Kurzem sogar einmal zugesagt, dass wir die Diskussion auch medial öffentlich führen können.
Was ich nicht zusichern kann, ist, dass wir in allen Punkten einer Meinung sind. Es gibt einen Bereich – ich kann ihn auch jetzt hier ansprechen –, in dem ich anderer Meinung bin, nämlich in der Frage, ob es einen Informationsbeauftragten wie beispielsweise in Slowenien geben soll. Wir haben ein anderes System gewählt. Wir haben mehr als 130 Sonderbehörden abgeschafft und nach 27 Jahren die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit und Landesverwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Wir haben das erfreulicherweise einstimmig hier im Parlament beschlossen. Und ich meine, dass wir ein neues System einer Informationsfreiheit in dieses System einpassen sollen. Da haben wir unterschiedliche Meinungen, die es vielleicht in ein paar anderen Punkten auch noch geben wird.
Gegen eine frühe Einbindung von Experten bin ich nicht, im Gegenteil, ich habe es gemacht.
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Minister! Der Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes sieht keine bundesweit einheitliche Regelung vor. Wieso haben Sie im Rahmen dieses Entwurfes keine bundesweit einheitliche Regelung durch eine Verfassungsbestimmung vorgesehen, um der Problematik vorzubeugen, dass die Länder das in ihren Ausführungsgesetzen dann eben speziell unterschiedlich regeln könnten?
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.
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