Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 31

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Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 7. Anfrage, gestellt von Herrn Abgeord­netem Dr. Wittmann. – Bitte.

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 31/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie werden Sie das Vorhaben ‚Schaffung der Informationsfreiheit und Abschaffung des Amtsgeheimnisses‘ nach der zu Ende gegangenen Begutachtung weiter umsetzen?“

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Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Bundesminister, da die Begutachtung des Informationsfreiheitsgesetzes abgeschlossen ist, würde ich gerne wissen, wie der Zeitplan für die Umsetzung ausschaut.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, wir haben nach der Begutachtung und aufgrund der über 60 Stellungnahmen, die beim Verfassungsdienst eingelangt sind, an der Novelle weitergearbeitet. Wir haben auf Ebene der Experten unter anderem mit dem Sektionschef des Verfassungsdienstes, mit Vertretern der Länder und auch mit den Parlamentsfraktionen gesprochen und sind aus unserer Sicht eigentlich so weit, dass der Entwurf, der Ministerratsvortrag in der Regierung und auch im Parlament beschlossen werden könnte. Ich wurde Montag Abend von den Vertretern des Koalitionspartners gebeten, dass ich noch etwas Zeit gebe, weil intern noch Abstim­mungsgespräche notwendig sind. Das habe ich natürlich respektiert. Also wann genau das jetzt im Ministerrat ist, kann ich nicht sagen. Das hängt davon ab, wann diese Gespräche abgeschlossen sind.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.

 


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Da ja Transparenz nicht nur von einem Gesetz abhängig gemacht werden kann, sondern Informationen auch freiwillig über das Internet, über die Homepages an die Bürger weitergeleitet werden können: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch vor Umsetzung eines etwaigen Informa­tionsfreiheitsgesetzes möglichst viele Informationen weitergegeben werden?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, wir machen das jetzt schon. Würde man zurückblicken und vergleichen, wie das vor zehn Jahren war und wie es jetzt ist, dann würde man sehen, dass wir, glaube ich, auch international gesehen durchaus vorbildhaft bei der Zurverfügungstellung von und dem Zugang zu Informationen sind. Das hat auch dazu geführt, dass die Vereinten Nationen Österreich, zum zweiten Mal übrigens, mit dem Public Service Award ausgezeichnet haben – einer weltweit aner­kannten, internationalen Auszeichnung, die sich mit E-Government befasst.

Das erste Mal war es tatsächlich der Elektronische Akt, wofür Österreich ausge­zeichnet wurde. In den Rankings, was E-Government anlangt, sind wir laufend im Spit­zen­feld. Heuer haben wir eine Auszeichnung für das sogenannte Open-Government-Data-Portal bekommen, eine Internetseite, www.data.gv.at, auf der das Bundeskanz­leramt und andere Stellen der Bundesregierung, aber auch Länder und Gemeinden


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