Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 30

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der jeweils vorliegt, geboten – und darauf zielt ja letztendlich die Frage ab –, jemanden seines Amtes zu entheben oder nicht und welche Konsequenzen hätte das?

Die von mir eingeholte Stellungnahme, das Memorandum, hat es in einem Fall, also beim Burgtheaterdirektor, als geboten eingeschätzt und im anderen Fall nicht. Die Alternative dazu wäre gewesen, den Herrn Dr. Springer zu suspendieren und auf Kosten der Republik, aber ohne, dass er sozusagen Leistung erbringt, durch die Gegend spazieren zu lassen. Aufgrund der rechtlichen Einschätzung hat es keine andere Möglichkeit gegeben. Im Übrigen war ich auch sehr dankbar für die Mithilfe, die dann in diesen sehr kritischen Zeiten tatsächlich auch durch die Bundestheater-Holding erfolgt ist, wie in etwa zu Fragen der Budgeterstellung oder der Suche nach einer interimistischen künstlerischen Leitung des Burgtheaters.

Ich habe, und das habe ich immer gemacht und werde ich auch in Zukunft so machen, auf Basis von Fakten entschieden. Grundsätzlich aber habe ich in meinem Leben gelernt, dass ich Menschen mit Vertrauen und nicht mit Misstrauen begegne. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Es ist schön, dass sich hier so viele darüber freuen, dass Sie so viel Vertrauen in Georg Springer gesetzt haben. Nun, jetzt ist die Situation ja eine andere. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Zusatzfrage dazu: Das Rechtsgutachten spricht von einer möglichen Verletzung des Unverzüglichkeitsprinzips. Das heißt, es besagt – kurz gesagt –, dass man eigentlich unter Umständen arbeitsrechtlich, disziplinarrechtlich gar nicht mehr gegen Georg Springer vorgehen kann, weil die Verfehlungen, die er als Geschäftsführer der Holding begangen hat, schon viel länger bekannt waren und insbesondere das Minis­terium – das war wahrscheinlich schon vor Ihrer Amtszeit – es verabsäumt hat, tätig zu werden.

Das reiht sich in eine ganze Liste von Tatsachen ein, die mittlerweile bekannt sind, dass nämlich die angespannte Liquiditätssituation spätestens seit 2009 bekannt war, dass mit der Effizienzanalyse auf dem Tisch lag, dass kein ordnungsgemäßes Con­trollingsystem, aber auch kein wirksames System der internen Revision – denn das war viel zu gering ausgestattet – eingerichtet wurde.

Wie beurteilen Sie die Mitverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA, vormals BMUKK, in dieser Sache?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Da die Bundestheater-Holding, der Bundestheater-Konzern, wie Sie wissen, ein ausgegliederter Bereich ist, beschränkt sich die Frage der Mitverantwortung auf die Wahrnehmung der Eigentümerschaft in der Holding. Ich habe um eine Rechnungshof-Untersuchung ersucht, dem ist durch den Rechnungshof auch stattgegeben worden, und ich habe bisher keine Ansatzpunkte dahin gehend, dass es da irgendetwas gegeben hätte, das sozusagen rechtliche Konsequenzen erforderte.

Im Übrigen zu Ihrer Zusammenfassung: Ich habe das ganz allgemein gemeint. Also ich begegne allen Menschen zuerst einmal mit Vertrauen, solange das nicht gebrochen ist. Ich bin nicht der Typ, der einmal grundsätzlich mit Misstrauen ins Leben geht und erst dann überzeugt werden muss, dass man jemandem vertrauen kann. Ich mache es umgekehrt, und zwar generell. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


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