Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Damit man diese Unsicherheitsperiode, wie zum Beispiel bei der Vorratsdatenspeicherung, eben nicht hat, könnten Sie sich vorstellen, eine Initiative dahin gehend zu ergreifen, dass es eine Vorabentscheidung des Verfassungsgerichtshof in solchen Fragen geben könnte?
Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Die Diskussion ist schon lange geführt worden. Ich glaube, es ist auch nicht im Interesse des Verfassungsgerichtshofs gewesen, solche Entscheidungen zu treffen, weil es dann eine gewisse Bindungswirkung gibt. Ich bin für Diskussionen aber immer offen, wenn also die besseren Argumente dafür sprechen, dann diskutieren wir es.
Bisher war die Position, soweit sie mir bekannt ist, eine gegenteilige. Sie suggerieren aber, dass es jetzt eine besondere Form der Unsicherheit gibt; das erlebe ich überhaupt nicht. Die Diskussion, ob etwas verfassungskonform oder verfassungswidrig ist, gibt es immer, seit es die Bundesverfassung, seit es den Verfassungsgerichtshof gibt – übrigens den ältesten weltweit und dadurch vorbildhaft. Ich sehe, wenn ich mir die Statistik anschaue, dass der Großteil der Verfahren bestätigend und nicht aufhebend ist.
Bei der Vorratsdatenspeicherung hat es davor europarechtlich bereits eine intensive Diskussion gegeben. Wir hatten schon viele andere Beispiele, bei denen es eine Diskussion gegeben hat, und der Verfassungsgerichtshof hat sie als verfassungskonform bestätigt. – Danke.
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 6. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Meinl-Reisinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Wir erwarten mit Spannung den Rechnungshofbericht zur Bundestheater-Holding, der Rohbericht liegt ja schon länger vor – nicht uns, aber Ihrem Haus und auch den zuständigen Stellen. Zudem wird ja auch auf den Rohbericht Bezug genommen, wie beispielsweise in dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten.
Ich wiederhole die Frage, die ich auch schon im Ausschuss gestellt habe, weil es mir einfach nicht verständlich ist:
„Wieso haben Sie in Kenntnis der im Rechnungshof-Rohbericht aufgelisteten Verfehlungen Dr. Georg Springers als Geschäftsführer der Bundestheater-Holding noch am 13. März im Kulturausschuss und auch noch in nachfolgenden öffentlichen Äußerungen Georg Springer das Vertrauen ausgesprochen?“
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Weil es offenbar meine Lebenshaltung ist, dass ich grundsätzlich Menschen nicht mit einem Misstrauensvorschuss, sondern mit einem Vertrauensvorschuss begegne und Menschen mein Vertrauen so lange haben, bis es gebrochen ist.
Ich habe immer dazu gesagt, dass am Ende schlicht und einfach eine rechtliche Frage steht, und diese rechtliche Frage war: Ist es, bei dem gegenwärtigen Kenntnisstand,
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