Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 28

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personalintensiver Bereich ist, ist da natürlich ein Gap aufgegangen. – Jetzt hat man eine große Zahl an verschiedensten Einsparungsmaßnahmen gesetzt.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 5. Anfrage, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Vetter. – Bitte.

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 36/M, hat folgenden Wortlaut:

„Viele der Initiativen der Bundesregierung lösten eine Diskussion über deren Verfas­sungsmäßigkeit aus. – Welche Maßnahmen planen Sie angesichts dieses ‚Umgangs‘ mit der Verfassung?“

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Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Grüß Gott, Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Bundesminister! Ich wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Bundesminister für Verfassung, was insofern pikant ist, als ich selbst ein ganz kleiner Teil des Bun­desverfassungsgesetzgebers bin. Mehrere Initiativen der Bundesregierung sind in letzter Zeit verfassungsrechtlich in Frage gestellt worden. Ich meine damit zum Beispiel die Abschreibbarkeit der Managergehälter über 500 000 €, die vor den Verfassungs­gerichtshof kommen werden, das Luxuspensionengesetz, das ja selbst in den Verfassungsrang bestimmt worden ist, vermutlich deshalb, weil es verfassungswidrig ist, und das gestrige Hypo Alpe-Adria-Gesetz, das wahrscheinlich auch vor das Verfassungsgericht kommen wird. Eigentlich müsste ich noch anführen, dass mög­licherweise auch die Untersuchungskommission unter Irmgard Griss jetzt einmal außerhalb des Verfassungsbogens ist, Stichwort Amtsverschwiegenheit.

Da gibt es Diskussionen. – Das ist insofern vielleicht unangenehm. Jetzt ist gerade die Datenschutzrichtlinie aufgehoben worden, da gibt es zwei, drei Jahre der Unsicherheit, dann wird es aufhören.

Jetzt frage ich Sie: Welche Maßnahmen setzen Sie, oder können Sie sich vorstellen, dass man diese Unsicherheit hintanhält?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Danke für die Frage. Wann immer der Verfassungsdienst gefragt wird, der aufgrund seiner großen Sachkunde entsprechende Auskunft erteilt, Einschätzungen vornimmt, in Begutachtungsverfahren Stellung nimmt, wird, Herr Abgeordneter, eine Diskussion stattfinden, ob bestimmte Maßnahmen verfassungskon­form sind oder nicht. Es ist ja auch gut so! Sie sind Jurist, ich bin Jurist, und wir haben gelernt, dass man Gesetze unterschiedlich interpretieren kann, und am Ende steht immer die Frage: Mit welcher Wahrscheinlichkeit macht man es?

Dass etwas angefochten wird, heißt ja noch nicht, dass es verfassungswidrig ist. Die Entscheidung, ob Verfassungswidrigkeit vorliegt, trifft der Verfassungsgerichtshof, und ehrlich gesagt, wenn man die Bilanz der letzten fünf Jahre – die jetzige Legislatur­periode ist noch zu kurz dafür – anschaut und mit den Positionen vergleicht, die der Verfassungsdienst dazu abgegeben hat, glaube ich, dass der ganz, ganz über­wie­gende Teil der Einschätzungen richtig und korrekt war.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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