Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 36

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Ansonsten bin ich, ehrlich gesagt, als Kulturminister nicht als Zensor und Kultur­bewerter aller möglichen Fragen angetreten und daher auch nicht der Frage, ob Schiller und Paula von Preradović unterschiedlich zu bewerten sind. In der Literaturwis­senschaft – das sage ich, ohne es studiert zu haben – ist das möglicherweise der Fall, aber letztendlich ist das nicht relevant. Letztendlich haben in der Frage des Urheber­rechts die Gerichte zu befinden, und in der Frage, ob man den Text einer Hymne ändert oder nicht, ob man die Musik einer Hymne ändert oder nicht, ist meines Erachtens wie immer der Vertreter des Souveräns, also in diesem Fall das öster­reichische Parlament, zuständig. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 10. Anfrage, gestellt von Frau Abgeord­neter Mag. Musiol. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Vorweg guten Morgen an alle großen Töchter und großen Söhne außerhalb dieses Raumes – auch an die kleinen! (Beifall bei den Grünen.) Herr Minister – auch an Sie guten Tag –, Sie und ich waren vor zwölf Jahren nicht in der Bundespolitik, sondern im Umfeld der Wiener Politik tätig, und damals haben SPÖ und Grüne, die noch nicht eine gemeinsame Regie­rung gebildet hatten, ein Wahlrecht beschlossen, das auch Nicht-Staatsbür­gerInnen die Möglichkeit gab, in Wien zu wählen.

Dieses Wahlrecht ist dann vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, da eben die Bundesverfassung vorher geändert werden muss, damit das möglich ist.

Zum Hintergrund: Rot-Grün war damals der Meinung, Menschen sollen dort mitent­scheiden, mitgestalten, wo sie leben, unabhängig davon, ob sie die Staatsbürgerschaft haben oder nicht.

Wenn wir uns die Zahlen anschauen, dann ist es so, dass eben im Moment in Öster­reich 12 Prozent der Menschen, die hier leben, kein Wahlrecht haben. Davon sind zirka 50 Prozent EU-BürgerInnen und 50 Prozent andere. In Wien ist es noch krasser: 24 Prozent.

Meine Frage daher an Sie:

34/M

„Treten Sie für die Verankerung eines Ausländerwahlrechts auf kommunaler Ebene in der Verfassung ein?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Frau Abgeordnete, man muss das ein bisschen differenzierter betrachten. Das eine ist: Es gibt schon ein AusländerInnenwahlrecht oder die Ermög­lichung dessen, nämlich im Artikel 117 Abs. 2 B-VG, wo für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Wahlberechtigung gegeben ist.

Also reden wir über die Frage, ob Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene wahlberechtigt sein sollen oder nicht. Das war auch das Thema, um das es damals ging und wo der Verfassungsgerichtshof entsprechend entschieden hat – mit dem Argument, dass es dafür sozusagen keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt.

Es gibt einige Länder in der Europäischen Union, in denen es diese Möglichkeit gibt, also Dänemark, Schweden, Finnland, Irland, Niederlande, ich glaube, Belgien und Luxemburg mittlerweile auch, und es gibt andere Länder, wo es das nicht gibt. Ganz pragmatisch geantwortet: Wir haben es nicht im Regierungsprogramm stehen, und ich würde in der derzeitigen Einschätzung auch keine Mehrheit dafür finden.

 


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