Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 37

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Aber anders formuliert: Wenn es eine Mehrheit, eine verfassungsrechtliche Mehrheit dafür gäbe und wenn die Erfahrung in anderen Ländern wäre, dass es zu einem besseren Zusammenleben führt, dann würde ich es als diskussionswürdig erachten. Ich muss aber gleichzeitig gestehen, ich kenne jetzt die Erfahrungen der anderen Länder nicht.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Musiol.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Keine Sorge, wir betrachten das differen­ziert. Sie haben jetzt zwischen EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörigen unterschie­den. Das muss man in diesem Fall auch. Sie wissen aber auch, dass zum Beispiel in Wien EU-BürgerInnen nur auf Bezirksebene ein Wahlrecht haben, da Wien gleichzeitig Gemeinde und Land ist und daher eine Verfassungsänderung notwendig wäre, damit EU-BürgerInnen beispielsweise auch auf Gemeindeebene mitentscheiden könnten.

Darüber hinaus gibt es unter Umständen Länder, die ihr Wahlrecht auch auf Landes­ebene ausweiten wollen. Das geht aber im Moment nicht, da die Bundesverfassung dies nicht ermöglicht. Deswegen bringe ich gemeinsam mit meinen KollegInnen auch während dieser Plenartage einen Antrag ein, in dem wir sozusagen so eine Ermäch­tigung für die Länder vorsehen.

Es geht aber nicht nur um die Erfahrungen, sondern es gibt schon entsprechende Regelungen. Zum Beispiel gibt es ein Abkommen – Europarat, 1997 in Kraft getreten – über die Beteiligung von AusländerInnen am kommunalen öffentlichen Leben. Und dort ist eben ein Wahlrecht nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren vorgesehen. 13 Staaten haben dieses Abkommen ratifiziert – Österreich noch nicht. Werden Sie dafür eintreten?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Man hat bei der Wiener Situation beziehungsweise bei der Wiener Entscheidung  wenn ich mich richtig erinnere, es ist schon länger her  auch genau auf diese Frage Bezug genommen. Der Verfassungsgerichtshof hat entschie­den, dass das aufgrund der derzeitigen Situation nicht möglich ist. Ich sehe die Mehr­heit im Moment nicht, und daher erübrigt sich jetzt sozusagen die Antwort im Detail darauf.

Wenn es eine Mehrheit gäbe, ich habe das vorher schon gesagt, und die Erfahrungen positiv sind, positiv im Sinne eines besseren Zusammenlebens, dann würde ich sinnvollerweise finden, dass man es diskutieren und auch anstreben sollte.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Yilmaz.

 


Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Sie haben schon gesagt, es gibt mehrere Länder in der Europäischen Union, die bereits ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige haben, getragen von dem Gedanken eines besseren Zusammenlebens und einer besseren Integration.

Können Sie dem Gedanken etwas abgewinnen, dass ein Übernehmen von Verant­wortung, sich für die politischen Belange des Landes zu interessieren, also ein Wahlrecht, einen integrativen Beitrag leistet? (Zwischenruf bei der FPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Aus dem Bauch heraus oder aufgrund einer Einschätzung der Plausibilität würde ich das bejahen, also ist meine Vermutung, dass es stärkend für ein gutes Zusammenleben ist.

 


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