Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 40

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Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Bundesminister, Sie haben einige Aufgaben genannt, die wir im Rahmen des Amtes der Bundesregierung zusammen­legen können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das in diesen Bereichen auch schaffen. Ich bin auch auf der anderen Seite sehr froh, dass Sie nicht die Personal­kompetenz und die Personalhoheit der einzelnen Bundesminister angegriffen haben, weil ich glaube, dass das auch ein besonderes Kernstück der österreichischen Bun­des­verfassung ist, dass jeder einzelne Bundesminister Personalhoheit über sein Per­sonal hat.

Ich möchte aber noch einen weiteren Bereich ansprechen: Auch bei der Deregulierung und Aufgabenvereinfachung haben wir es mit einem Spezifikum in unserer Verfassung zu tun, nämlich mit der mittelbaren beziehungsweise unmittelbaren Bundesverwaltung. Wir haben unmittelbare Bundesbehörden, und wir haben auch schon darüber disku­tiert, dass wir solche unmittelbaren Bundesbehörden teilweise auch in die Länderver­wal­tung eingliedern könnten. Ich sage nur Arbeitsinspektorat, Bundesdenkmalamt zum Beispiel, Bundessozialamt, Abendschulen des Bundes – dass die vielleicht auch unmittelbar von Teilen der Landesverwaltung übernommen werden könnten. Da könnte es auch Synergieeffekte geben.

Meine Frage an Sie: Werden diese Fragen der Behördenstruktur auch in der Aufga­ben­reform- und Deregulierungskommission mitdiskutiert, oder sehen Sie dafür einen anderen Bereich vor, wo Sie diese Fragen der Behörden diskutieren wollen?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Ohne dass ich jetzt das teile, was Sie an Behörden aufgezählt haben und was die Verländerung dieser Behördenteile betrifft, ist in der Aufgaben­reform- und Deregulierungskommission auch vorgesehen, dass alle bisherigen Vorarbeiten, die es gibt, gesichtet werden, also von Rechnungshofberichten bis hin zu Konventergebnissen, die zum Teil schon und zum Teil nicht umgesetzt wurden.

Wir haben auch noch eine zweite Arbeitsmethode vorgesehen, nämlich dass wir gemeinsam, Kanzler und Vizekanzler, die beiden Koordinatoren, also Staatssekretär Danninger und ich, gemeinsam mit dem Rechnungshofpräsidenten jeweils mit den einzelnen Ministern auch Vorschläge, die der Rechnungshof in seinen Berichten in der Vergangenheit gemacht hat, diskutieren wollen, um zu schauen, was davon umgesetzt ist, was davon umgesetzt werden kann, wie wir dadurch sozusagen leistungsfähiger werden können in Bezug auf die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Die Frage, wer wofür zuständig ist, wird natürlich auch ein ganz wesentlicher Teil der Föderalismuskommission hier im Parlament sein, denn was sollte sonst der Inhalt dieser Kommission sein, wenn es nicht auch um die Frage der bundes­verfassungs­mäßigen Kompetenzverteilung geht?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 12. und letzten Anfrage, gestellt von Frau Abgeordneter Dr. Fekter. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Sie haben eine Ausschreibung in Auftrag gegeben, wonach Sie einen Planer für die neue Umstrukturierung der Bundestheater-Holding suchen. Bevor ein Planer aber ein Angebot für seine Leistung abgeben kann, muss er wissen, wofür und was er planen soll. Das heißt, die Zielvorgaben und die Aufgaben sollten klar definiert sein. Im Bundestheaterorganisationsgesetz sind die Zielbestimmungen definiert und der kulturpolitische Auftrag ist auch umschrieben.

Meine Frage:

 


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