Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 49

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Ich würde meinen: So weit, so gut, aber wo sich Widerstand meinerseits regt, ist der Umstand, dass es nicht sein kann, dass Deutschland eine Pkw-Maut einführt und die nur sozusagen für ausländische Autofahrer gilt, während man für Deutsche selbst mit ein bisschen einer Mogelpackung versucht, eine Konstruktion zu schaffen, bei der es eine Steuergutschrift gibt.

Jedes Land kann sein Mautsystem festlegen, jedes Land legt seine Steuersysteme fest, aber wir in Europa haben einen Gleichheitsgrundsatz und ein Diskriminierungs­verbot. Das gehört zu den Grundwerten der Europäischen Union, und auf die poche ich, weil es mir darum geht, dass es eben nicht sein kann, dass österreichische Autofahrerinnen und Autofahrer zur Kasse gebeten und damit diskriminiert werden.

Dagegen werde ich mich als österreichische Verkehrsministerin wenden. Ich habe eine erste EU-rechtliche Einschätzung der Vorschläge meines deutschen Amtskollegen vorgenommen. Diese werden sehr kritisch und als EU-rechtswidrig eben aufgrund der Diskriminierung der österreichischen Autofahrer gesehen. Auch der Verkehrskom­missar der Europäischen Union hat sehr viele meiner Kritikpunkte betreffend die deutsche Maut geteilt, und ich habe natürlich auch mit dem Justizminister darüber ein Gespräch geführt, der gleichfalls diese rechtliche Einschätzung hat.

Aber wie geht es weiter? – Wenn ein Vorschlag vorliegt, werden wir das einer euro­parechtlichen Prüfung unterziehen. Wir werden uns an die Kommission wenden und, falls es notwendig ist, auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen. Und ich werde das Gespräch suchen. Es gibt gute österreichisch-deutsche Bezie­hungen – wir haben immer zu allen unseren Nachbarländern enge bilaterale Beziehun­gen –, und daher werde ich auch Anfang nächster Woche mit dem deutschen Ver­kehrs­minister Dobrindt in Wien ein Gespräch führen. Ich werde ihm meine Haltung zeigen. Aber um es noch einmal zu sagen: Ich werde eine Diskriminierung der öster­reichi­schen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht zulassen. Das wird zu meinem Widerstand führen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Moser.)

Zu den Vorlagen, die auf dem Tisch liegen: Ich bedanke mich auch da wieder für die breite Zustimmung. Es geht darum, dass wir, wenn wir von Schülerinnen- und Schülertransporten sprechen, natürlich immer die großen Schulbusse vor Augen haben, aber 70 Prozent unserer Kinder werden in Kleinbussen und Pkws unter 3,5 Tonnen transportiert. Das sind, wie gesagt, mehr als zwei Drittel unserer Kinder.

Wir haben sehr strenge Regelungen bei den Schulbussen: Wir haben dort eine 0,1-Promille-Grenze, wir haben zu Recht strenge Ausbildungskriterien. Und das, was für die Schulbusse gilt, das möchte ich zur Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler auch für den Transport in Pkws und Kleinbussen haben. Daher werden wir das bezüglich der Ausbildungskriterien und mit dem heutigen Beschluss, was die Alko­grenzen mit den 0,1 Promille betrifft, auch so beschließen.

Zur Frage, warum das so schnell sein musste und ob das mit der Begutachtungsfrist stimmt – diese hat sich dann auch noch in den Zeitraum der Diskussion im Parlament im Ausschuss hinein erstreckt: Da gibt es eine wirklich gute Erklärung, und ich würde Sie bitten, das auch so zu verstehen, nämlich dass es nicht darum gegangen ist, dass man da jetzt eine Senkung auf eine 0,1-Promille-Grenze beim Transport von Schüle­rinnen und Schülern durchpeitscht, sondern mir ist es darum gegangen, dass zwar jetzt 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler glücklich in den Ferien sind und sie diese Zeit auch genießen sollen – das Hohe Haus wird ja auch bald in die Ferien gehen –, aber ich möchte, dass, wenn mit September die Schule wieder beginnt, diese Regelung schon in Kraft ist. Ich möchte, dass die Kinder mit September dadurch noch mehr Sicherheit haben und noch mehr Chance haben, sicher in die Schule, ins Klassen­zimmer und auch sicher wieder nach Hause zu kommen

 


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