Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 50

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Wenn Sie das heute beschließen – ich habe das ja aus Ihren Wortmeldungen auch so vernommen –, dann wird es möglich sein, dass das schon ab September gilt und die Schülerinnen und Schüler, die jetzt ihre Ferien genießen sollen, dann wieder sicher in die Schule geführt werden können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)

10.50


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


10.51.07

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Mit dieser Gesetzesnovelle wird nun legitimiert, was im ländlichen Raum vielfach aus der Not heraus bereits üblich war, nämlich der Transport von Schülerinnen und Schülern mit Taxiunternehmen.

Neben dem Transport von Schülerinnen und Schülern gibt es aber, besonders im ländlichen Raum, auch noch eine andere Art von vorbestellter Beförderungsleistung, nämlich den Transport von älteren, gebrechlichen Menschen auf Kosten der Kranken­kassen. Diese können jetzt ohne Bedenken ein Taxi rufen, um zum Beispiel für Unter­suchungen ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht zu werden, und diese liegen ja meistens einige Kilometer vom Wohnort entfernt.

Es ist klar, dass bei Notfällen die Krankentransporte nach wie vor von fachkundigen, erstklassig ausgebildeten Mitarbeitern, wie jenen vom Roten Kreuz, durchgeführt und übernommen werden, aber wenn die Menschen nicht liegend transportiert werden müssen, sondern „nur“ – unter Anführungszeichen – in der Mobilität eingeschränkt sind und ins Krankenhaus für Untersuchungen und Ähnliches müssen, dann ist es hilfreich, wenn ein Taxi gerufen werden kann, ohne dass sich die Taxifahrer in einem Graubereich bewegen.

Vor allem in ländlichen Regionen, wie zum Beispiel meinem Heimatbezirk, dem Pinzgau, wo die öffentliche Infrastruktur fallweise doch eher dünn ist, ist man auf jede Transportmöglichkeit angewiesen. Dort bringt diese Gesetzesnovelle eine entschei­dende Verbesserung.

Aus aktuellem Anlass – es ist schon angesprochen worden – muss auch ich an dieser Stelle auf die Mautdiskussion in Deutschland verweisen. Viele Fahrten für Unter­suchungszwecke oder für Kontrollen aus dem Gebiet Saalfelden bis Unken, aus dem Pinzgau, führen über das Kleine deutsche Eck nach Salzburg zu den dortigen Spezial­kliniken. Neben den Pendlern wären dann auch all diese Fahrten von der Mautein­hebung auf Landesstraßen betroffen.

Sehr geehrte Frau Bundesminister, wir müssen hier alles unternehmen, um diese grobe Benachteiligung einer ganzen Region und vieler Tausender Menschen zu verhindern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Novelle wird nicht nur der Taxitransfer unterstützt, sondern auch, dass sich mehrere unserer Gemeinden ortsübergreifend organisieren, denn zu einem qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Lernangebot gehört auch, den Kindern und Jugendlichen ein sicheres Transferservice anzubieten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesnovelle bringt mehr Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler, mehr Rechtssicherheit für die Beförde­rungsunternehmen und schafft darüber hinaus Rahmenbedingungen, die dem Indivi­dualverkehr ein wenig entgegenwirken, und das ist gut so. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.53

 


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