Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 51

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


10.53.51

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an dieser Stelle die Seniorenbund-Ortsgruppe aus Hellmonsödt im Mühlviertel im Namen unseres Abge­ordneten Michael Hammer sehr herzlich begrüßen. – Grüß Gott! (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte kurz auf das vorliegende Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheits­verkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, eingehen. Es beinhaltet im Wesentlichen zwei Aspekte: Der erste ist mehr Sicherheit für unsere Kinder beim Schülertransport durch die Herabsetzung der Promillegrenze auf 0,1 für die Fahrerinnen und Fahrer dieser Transporte, und der zweite Aspekt ist, dass wir mit diesem Gesetz Rechtssicherheit für die Beförderung von Kranken durch das Taxigewerbe schaffen.

Kurz zum ersten Punkt: Es wurde schon eingehend darüber gesprochen und auch die Frau Bundesministerin hat es gesagt, dass wir im Verkehrsausschuss, glaube ich, alle eine Intention haben, nämlich mehr Sicherheit, vor allem natürlich für unseren Nach­wuchs. Diese Vorlage ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung und für alle Schülerinnen und Schüler, vor allem im ländlichen Raum, eine positive Maßnahme.

Zum zweiten Punkt: Da soll es für den Transport von Kranken, die nicht liegend trans­portiert werden müssen, zum Beispiel Dialysepatienten, durch Taxis entsprechende Rechtssicherheit geben. Das bedeutet auch eine Kostenersparnis für die Versicherten, weil die Taxis eben auf gut Deutsch günstiger sind als die Rettungstransporte.

Jetzt möchte aber auch ich aus aktuellem Anlass, etliche Vorredner sind gleichfalls darauf eingegangen, hier ein paar Worte zur deutschen Pkw-Maut sagen. Ich verstehe natürlich den Unmut – und ich unterstütze auch die Frau Bundesministerin in ihrer Forderung, dass es selbstverständlich eine Lösung geben muss, die EU-konform ist –, ich möchte aber sozusagen nicht voll in den Aufschrei einstimmen, dass wir mit einer Klage hundertprozentig richtig liegen beziehungsweise dass wir damit tolle Chancen haben, denn ich gehe davon aus, dass sich die Deutschen sehr wohl überlegen, wie sie das gestalten. Und wenn sie die Kfz-Steuer senken, dann ist das eine Steuerfrage, die den Nationalstaaten obliegt, und wenn das sauber entkoppelt ist von der Frage der Maut, dann sehe ich dem skeptisch entgegen, dass eine Klage Erfolg hat.

Ich möchte aber an dieser Stelle zwei Dinge sagen: Einerseits glaube ich, dass wir in Österreich mit der ASFINAG und mit der Bemautung ein sehr gutes System haben, ein System, das sich selbst wirklich gut finanziert, wodurch wir hier keine weiteren Steuermittel mehr in das hochrangige Straßennetz hineinpumpen müssen. Ich glaube, dass das System vielleicht sogar den Kollegen aus Deutschland sehr zu empfehlen wäre.

Was mir aber sehr wichtig ist in der Diskussion, vor allem, was die Pendlerinnen und Pendler in den Grenzgebieten betrifft, ist Folgendes: Die werden nichts davon haben, wenn wir eine Klage einreichen, denn was passiert dann in der Zeit, in der zwar die Juristen streiten, aber die Pendlerinnen und Pendler betroffen sind? – Also ich glaube, es wäre sehr wichtig, dass Sie, Frau Bundesministerin, mit Ihrem Amtskollegen dahingehend das Gespräch suchen, welche zwischenstaatlichen Lösungen es im Sinne unserer vor allem Salzburger, Tiroler und oberösterreichischen Pendlerinnen und Pendler geben kann. Wenn wir diesbezüglich eine konstruktive Lösung finden, glaube ich, ist denen einmal geholfen, und das wäre sehr wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Abschluss noch einmal zum vorliegenden Antrag zurückkommend glaube ich, wir sind im Verkehrsausschuss auf einem sehr guten Weg, und ich glaube, wir diskutieren


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