Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 52

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konstruktiv. Das hier ist ein weiterer Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit, und deswegen freut es mich, wenn wir eine einhellige Abstimmung haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

10.58


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


10.58.17

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Rund 1,14 Millionen Kinder und Jugendliche in Österreich machen sich täglich auf den Weg in den Unterricht. Dabei werden rund 1,8 Millionen Kilometer pro Woche von Österreichs Schülerinnen und Schülern im Gelegenheitsverkehr zurückgelegt, und davon, wie wir vorhin bereits gehört haben, rund 70 Prozent in Pkws und Kleinbussen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf einen sicheren Schulweg. Sie und ihre Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ein sicherer Transport zur Schule organisiert und durchgeführt wird. Durch die heutige Novelle im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 werden das Schutz­niveau und die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler im Schultransport wesentlich erhöht. Darüber hinaus werden auch gewerberechtliche Restriktionen beseitigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alkohol hat am Steuer sicherlich nichts verloren. Bis jetzt galt beim Schülertransport für Lenkerinnen und Lenker in Klein­bussen und Pkws betreffend Alkohol eine weniger strenge Vorgabe als bei den Omnibuslenkern. Durch diese Novelle wird das nun korrigiert: Statt der bisherigen 0,5-Promille-Grenze gilt in Zukunft nur mehr eine 0,1-Promille-Grenze.

Erfreulich ist auch, dass mit der Novelle nun großen Kapazitätsproblemen im Bereich der Schülertransporte speziell im ländlichen Raum entgegengetreten wird. Bis jetzt gab es das Problem, dass Schülerbeförderungen, die auf Basis eines Beförderungs­vertrages zwischen dem zuständigen Finanzamt und einem Taxi- oder Mietwagen­unternehmen finanziert wurden, nicht im Rahmen des Taxigewerbes erbracht werden konnten. Und aus diesem Grund wird nun die Definition des Taxigewerbes im Gele­genheitsverkehrs-Gesetz um die Durchführung von Schülertransporten aufgrund beson­derer Aufträge erweitert.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Sinne der Sicherheit bei den Schüler­transporten begrüßen wir die heute vorgelegte Novelle. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Singer.)

11.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.

 


11.00.46

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz zur besseren Regelung des Gelegenheitsverkehrs für die Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum machen wir einen wichtigen Schritt, den Zugang zur Bildung in allen Gebieten Österreichs und für alle Kinder, die daran teilhaben wollen und sollen, zu ermöglichen.

Wir bringen da mit einer einfachen Lösung etwas in Ordnung, das schafft sehr viel Flexibilität für die Betriebe der Taxiunternehmen, für die hier auch der Zugang geschaffen wird. Letztendlich geht es darum, den ländlichen Raum zu stärken, um den urbanen und den suburbanen Bereich zu entlasten. Wenn die Menschen in den


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