Im Vormerksystem gibt es jetzt zwölf Delikte. Es ist schwierig, diese alle aufzuzählen, die jetzt schon im Vormerksystem sind. Daher machen weitere Ergänzungen das System ja nicht transparenter für die Autofahrerinnen und Autofahrer. Beim Vormerksystem ist es so: Erste Übertretung und Überschreitung des Delikts bedeutet Geldstrafe und Vormerkung. Dasselbe Delikt ein zweites Mal zu begehen bedeutet Geldstrafe und Maßnahme. Das heißt, psychologische Gespräche, Fahrtrainings, also zwingend in einer Maßnahme zu sein. Ein drittes Mal dieselbe Vormerkung zu haben bedeutet Geldstrafe und mindestens drei Monate Führerscheinentzug.
Um auf den Vorschlag zu kommen, den Sie bezüglich Handytelefonieren und Rasen gemacht haben: Ich glaube, dass eine Verschärfung beim Handytelefonieren nicht notwendig ist, denn ich setze da nicht nur darauf, dass Autofahrer nicht verantwortungslose Wesen sind, wovon Sie ausgehen, sondern darauf, dass das Menschen sind, die auch ein Verantwortungsbewusstsein haben. (Abg. Moser: Warum machen sie es dann?) Mit Bewusstseinskampagnen appelliere ich an dieses Verantwortungsbewusstsein, dass eben Handytelefonieren am Steuer nicht erlaubt ist. Dafür gibt es eine Geldstrafe. Das ist kein Kavaliersdelikt. Ich glaube, wir sollten bei den Regelungen, die wir derzeit haben, bleiben, auch deshalb, weil ich als Technologieministerin auch darauf setze, dass man das mit Technologien lösen kann.
Jeder, der ein Handy kauft, hat eine Freisprechanlage dabei, immer mehr Autos haben Freisprechanlagen. (Abg. Moser: Sie benützen es aber nicht!) Bei einem Vormerksystem mit Führerscheinentzug halte ich eine Verschärfung betreffend Handytelefonieren derzeit nicht für erforderlich, sondern ich setze darauf, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer wissen, dass sie das vom Autofahren ablenkt, dass das ein Unfallrisiko darstellt und dass es technische Möglichkeiten gibt. Wenn sie sich nicht daran halten, dann gibt es eine Geldstrafe. Diese wurde verdoppelt, das reicht meiner Auffassung nach. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abg. Moser.)
Was das Rasen betrifft, möchte ich Folgendes in Erinnerung rufen: Dank Ihrer Unterstützung haben wir erst vor zwei Jahren im Parlament schärfere Strafen bei Extremrasen beschlossen. Das bedeutet, dass wir, Frau Abgeordnete Moser – ich rufe es in Erinnerung –, beim Extremrasen eine Regelung haben, dass bei Überschreitungen von 40 beziehungsweise 50 km/h nicht erst beim dritten Mal der Führerschein weg ist. Der Führerschein ist beim ersten Mal weg. Wenn man sich rasend auf Straßen bewegt und andere Menschen gefährdet, dann hat dieses Parlament beschlossen, das nicht über das Vormerksystem zu ahnden und beim dritten Mal ist der Führerschein weg, sondern bei einer Überschreitung von 40 beziehungsweise 50 km/h ist der Führerschein gleich weg.
Wenn man das ein zweites Mal innerhalb von zwei Jahren macht, dann ist der Führerschein auf sechs Monate weg. Das halte ich auch für besser, als das ins Vormerksystem hineinzugeben. Daher sehe ich hier auch keinen Änderungsbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber jetzt zu der gemeinsamen Gesetzesvorlage: Da geht es eben um die Novelle des Führerscheingesetzes – es wurde darauf hingewiesen –, es geht auch um eine Verwaltungsvereinfachung. Frau Abgeordnete Moser, ich halte das für eine Maßnahme für junge Menschen, wo man sich nicht über 35 € lächerlich machen sollte. Ich glaube, das Lächerlich-Machen einer Regelung, die dazu führt, dass 40 000 junge Menschen jährlich Gesundenuntersuchungen beim Bundesheer machen – das sind Hörtest, das sind Sehtests, das sind Blutdruckmessungen und Bewegungstests –, ist nicht angebracht. Wenn sie sich dem unterziehen, werden sie sich in Zukunft ersparen, das für den zivilen Führerschein noch einmal zu machen. Damit macht man sich nicht lächerlich. Da geht es nicht darum, dass man sich 35 € erspart, da ersparen sich junge Leute ein zweites Mal eine Untersuchung.
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