Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 64

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Das ist eine Form von Verwaltungsvereinfachung, wo nicht Leistungen gekürzt werden, sondern Bürokratie und Belastungen abgebaut werden.

Das halte ich für gut so und ich freue mich darüber, dass ich es mit Herrn Verteidi­gungs­minister Klug gemeinsam geschafft habe, dass Gesundenuntersuchungen beim Bundesheer dann beim zivilen Führerschein auch angerechnet werden. Das ist eine gute Maßnahme, über die man sich nicht lustig machen sollte. – Danke für die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


11.35.04

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte über das Zu-schnell-Fahren beziehungsweise das Aufnehmen dieses Delikts in den Deliktkatalog des Führerschein-Vormerksystems etwas sagen, und zwar, umgekehrt gedacht: Welche Delikte und Übertretungen führen derzeit zum Führerscheinentzug? – Das sind Fahren unter Alkoholeinfluss, generelle Übertretungen, die mit besonderer Rücksichts­losigkeit begangen werden und zu besonders gefährlichen Situationen führen, Überschreitung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie wir gehört haben, von mehr als 40 Stundenkilometer im Ortsgebiet oder mehr als 50 Stundenkilometer außerhalb des Ortsgebiets und Fahrerflucht bei Personenschaden.

All diese Delikte haben deutlich restriktivere Maßnahmen finanzieller Natur zur Folge bis hin zu Nachschulungen und psychologischen Tests oder im Wiederholungsfalle deutlich schärfere Maßnahmen. Bei vielen Menschen hängt auch ihre Lebensgrund­lage von der Mobilität mit einem Kfz ab. Also das greift deutlich besser. Der Vorschlag, Geschwindigkeitsübertretungen in das Vormerksystem zu übernehmen, würde eine Verwässerung der derzeitigen Rechtssituation bedeuten.

Ähnlich verhält es sich mit dem Handytelefonieren im Auto, abgesehen davon, dass es sehr viele Möglichkeiten der Ablenkung gibt – wir haben es schon gehört –, wie CD wechseln, Radiosender suchen, SMS schreiben, unter Umständen Mails schreiben, im Internet Informationen suchen, sich auf Facebook einloggen oder das Navi-System bedienen und, wenn man weiter sucht, noch deutlich mehr. Konsequent weitergedacht: Würde man das alles verbieten oder mit Strafen belegen, führte das dazu, dass man womöglich nicht einmal mit den Mitfahrern im Auto reden dürfte. Da ist eigentlich ganz deutlich die Eigenverantwortung der Autofahrerinnen und Autofahrer mehr gefragt, das Sich-bewusst-Werden, dass man gewisse Gefahrensituationen durch entsprechende Aufmerksamkeit vermeiden kann.

Die Medienaktionen und Bewusstseinskampagnen erzeugen markantere Bilder im Kopf. Ein Beispiel, das derzeit läuft: Bei einer Geschwindigkeit von 130 Stunden­kilo­metern legt man in 2 Sekunden eine Strecke, die länger ist als ein Fußballfeld, zurück. Da wird einem bewusster, dass man eine Verantwortung beim Autofahren hat und die Aufmerksamkeit natürlich beim Lenken des Fahrzeugs sein sollte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


11.38.09

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bevor ich als letzter Redner zu diesen beiden Tagesordnungspunkten einige angesprochene Argumente ergänzen möchte, darf ich


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