Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 65

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vorerst recht herzlich die Lehrlinge der ÖBB-Lehrwerkstätte Salzburg begrüßen, die heute auf Einladung unseres Abgeordneten Walter Bacher hier zu Besuch sind. (Allge­meiner Beifall.)

Zu der derzeit geführten Diskussion einige Feststellungen von meiner Seite. Es gibt vier wichtige Kriterien, die für die Erteilung einer Lenkerberechtigung notwendig sind. Das sind die Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit, ein Erste-Hilfe-Kurs, eine bestandene Führerscheinprüfung und letztendlich auch ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeugs beinhaltet.

Dieses ärztliche Gutachten muss derzeit privat eingeholt werden. Mit dieser Novelle ist es möglich, auch militärärztliche Gutachten für den zivilen Führerschein zu verwenden. Wir von der Fraktion der Sozialdemokraten begrüßen diese Maßnahme, denn das bringt erstens eine Verbilligung für die jungen Menschen und zweitens auch eine Verwaltungsvereinfachung. Diese Regelung gilt auch für junge Frauen, die sich für eine Bundesheerkarriere entscheiden.

Im Tagesordnungspunkt 3 wird von der grünen Fraktion eine Änderung des Führer­scheingesetzes im Hinblick auf eine Ausdehnung des Deliktkatalogs für das Führer­schein-Vormerksystem gefordert.

Wir haben im Ausschuss eine sehr rege Diskussion zu diesem Thema, über mögliche Auswirkungen geführt, ähnlich wie wir sie heute hier in dieser Debatte auch schon hatten. Derzeit weist der Katalog 13 schwere Verkehrsverstöße aus, die neben einer Geldstrafe auch zu Einträgen in das Führerschein-Vormerksystem führen.

Was bedeutet das? – Die Frau Bundesminister hat schon einige Punkte angesprochen: Nach einem solchen Eintrag ist man grundsätzlich einmal Risikolenker, bei einem zweiten Delikt sind Schulungs- und Verhaltensmaßnahmen vorgesehen, und bei einem dritten Delikt wird der Führerschein für drei Monate bei der Behörde abgegeben.

Die Grundstrategie dieses Deliktkataloges besteht darin, Gefahrenelemente mit beson­ders hohem Gefahrenpotenzial aufzunehmen, und, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dieses hohe Gefahrenpotenzial hat die Mehrheit im Ausschuss eben nicht so gesehen.

Verkehrssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung, und jeder muss seinen Beitrag dazu leisten. Untersuchungen zeigen uns, dass Unachtsamkeit und Ablenkung die häufigsten Unfallursachen sind. Daher sind Bewusstseinsaktionen wie die derzeit von der ASFINAG durchgeführte Aktion „Handy weg vom Steuer“ voll zu unterstützen.

Wir setzen auf Bewusstseinsbildung vor Strafen, und unsere Fraktion unterstützt alle Initiativen, die dieses Ziel verfolgen. – Danke, Frau Bundesminister. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 233 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 


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