Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 62

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schuhen – durchaus eine Antwort im Bereich der Elektromobilität. Aber auch da ist man, was die Gesetzesmaterie betrifft, noch nicht gut aufgestellt.

Mittlerweile ist es so, dass durch nachhaltige Geschäftsmodelle die Fahrschulen im Sinne einer CSR-Politik den Führerschein bereits mit Elektromobilen anbieten, es da aber deutliche Einschränkungen beim Führerscheingesetz gibt.

Bei modernen Fahrzeugen und insbesondere bei Fahrzeugen mit Alternativantrieb, beispielsweise Pkws mit Elektroantrieb, sind hauptsächlich beziehungsweise aus­schließ­lich Automatikgetriebe in Verwendung. Da wird die Führerscheinprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, und dann ist es eben nicht möglich, auch Fahrzeuge mit einem Schaltgetriebe zu lenken. Wir werden deswegen einen Antrag einbringen – allerdings nicht unselbständig; das heißt, wir möchten diesen im Verkehrsausschuss diskutieren –, der diesbezüglich eine Bereinigung in der Gesetzes­materie bringt.

Letzter Punkt. Wir werden beim Antrag des Kollegen Hagen mitgehen, da es tatsächlich Sinn macht, den Motorradfahrern auch die Busspur zur Verfügung zu stellen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

11.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Bures zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


11.28.19

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf drei Punkte in aller Kürze eingehen, auch deshalb, weil ich ja, wie bei dem Antrag vorher, wieder den Eindruck habe, dass es ohnedies gelingen wird, diese positiven gesetzlichen Verän­derungen, die wir vorschlagen, auch mit großer Mehrheit durchzuführen.

Vorweg, was die Freigabe der Busspuren für Motorräder betrifft und den Vorschlag, den der Wiener Bürgermeister Häupl gemacht hat: Herr Abgeordneter Hagen, es stimmt, wir haben schon darüber diskutiert. Deswegen verwundert es mich ganz besonders, dass Sie das heute noch einmal einbringen, denn, warum der Appell an mich gar nicht erforderlich ist, weder vom Wiener Bürgermeister noch von Ihnen, ist, weil jede Bezirkshauptmannschaft die Freigabe von Busspuren für einspurige Fahr­zeuge selbst erlassen kann. Es braucht keine gesetzliche Änderung.

Es gibt mehrere Bezirke, Gemeinden und Städte, die das schon seit vielen Jahren machen. Ich glaube auch, dass es richtig ist, dass diese vor Ort die Verkehrssituation viel besser einschätzen können, und man da keine bundesgesetzliche Regelung braucht. Bezirkshauptmannschaften können es ermöglichen, dass Busspuren freige­geben werden. Wenn die Stadt Wien das macht und das als positiven Schritt sieht – Sie unterstützen das, wie ich Ihrem Redebeitrag entnommen habe –, dann kann sie das im eigenen Wirkungsbereich machen. Daher braucht es sozusagen keinen Auftrag an mich zu geben.

Zweiter Punkt, was den Antrag betreffend weitere Delikte in das Vormerksystem betrifft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die derzeitige Lage kurz in Erinnerung rufen, weil auch die Zuseherinnen und Zuseher nicht so genau wissen, wie dieses Vormerksystem funktioniert, denn in der Regel will man ja damit nichts zu tun haben und verhält sich im Straßenverkehr ohnehin so, dass man gar nicht in die Situation kommt, vom Vormerksystem betroffen zu sein.

 


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