Das sollte die Frage sein, der wir uns alle stellen sollten. Wo beginnt es? Sind es Arbeitszeitformen? Sind es Entlohnungsformen? – Und, und, und. Das ist meiner Ansicht nach auch das, was bei den letzten Tagungen der Landes-Gesundheitsreferenten als eigener Arbeitsauftrag beschlossen wurde.
Zur Pflege selbst, damit wir das auch hier, Herr Abgeordneter Doppler, schon einmal klargestellt haben: Dort, wo wir eine Förderung zahlen, sind die Menschen angemeldet, denn ohne Anmeldung gibt es keine Förderung. Wir haben derzeit 45 318 Personenbetreuer bei der SVA, die aktiv sind. Wir haben, wenn man alles zusammenrechnet, noch einmal 15 000 Gewerbeberechtigungen, die zur Stunde ruhen, und eben 45 000 aktive. Wir zahlen nur dann aus, wenn das jemand ist, der angemeldet ist, und wir zahlen derzeit an immerhin 18 000 betroffene Personen diese 24-Stunden-Förderung aus.
Hinsichtlich derer, die nur von Angehörigen zu Hause betreut werden – um Ihnen auch hier die jüngsten Zahlen näherzubringen –, sind wir derzeit bei rund 200 000. Diese werden nur von Angehörigen betreut, die nichts zukaufen – zumindest temporär gesehen nichts zukaufen, denn es kann sich ja die Situation verändern. 145 000 werden mobil betreut, 72 000 werden stationär betreut. In sogenannten alternativen Wohnformen beziehungsweise in teilstationären Einrichtungen leben 15 000 Menschen.
Das heißt, wir haben uns bemüht, und für diese Zielgruppe, aus diesen 200 000 kommend, haben wir Antworten gegeben. Wir haben die Antwort der Sozialversicherung der Angehörigen gegeben, wenn sie noch im erwerbsfähigen Alter sind, aber aussteigen, um zu betreuen. Das funktioniert, 10 000 nehmen das derzeit in Anspruch. Es ist aber klar, dass viele der Angehörigen selbst schon in einem nicht mehr erwerbsfähigen Alter sind.
Ich glaube, wir haben einen richtigen Schritt gesetzt mit der Pflegekarenz, einen richtigen Schritt gesetzt mit der Pflegeteilzeit, wobei ich nicht verhehle und offen sage: Die Pflegekarenz läuft, die Pflegeteilzeit läuft nicht. Das hat viele Hintergründe, aber es ist de facto so: Wenn, dann nimmt man die Pflegekarenz in Anspruch.
Demzufolge glaube ich, dass wir auch gut aufgestellt sind bei dem, was wir vorbereitend hinsichtlich der Ausbildungsfragen tun. Es sind alle mehr oder weniger gefordert, hier auch die Ausbildungen entsprechend auszubauen. Wir selber nützen natürlich auch die Zeit der Arbeitslosigkeit von Betroffenen und versuchen, pro Jahr zumindest 4 000 bis 5 000 betroffene Arbeitslose in einer Ausbildung, entweder Pflegehelfer oder auch teilweise sogar Krankenpflegediplom, entsprechend weiterzuentwickeln und ihnen das zu ermöglichen.
Das heißt, das Thema ist, glaube ich, nicht negiert. Das Thema wird nicht verschlafen, sondern das ist ein Thema, bei dem wir die Entwicklung sehr, sehr gut und genau kennen. Es ist aber auch ein Thema, bei dem wir sehr gut und genau wissen, wie wir ganz einfach auch die Herausforderungen der Zukunft in Angriff nehmen müssen.
Herr Abgeordneter Loacker, zu Ihrem Datenschutzproblem darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wir haben die Einwände der Datenschutzkommission, die im Begutachtungsverfahren erstellt worden sind, gemeinsam mit der Datenschutzkommission in den Entwurf, der Ihnen vorliegt, entsprechend eingearbeitet, weil wir natürlich wissen, dass gerade in diesem Segment auch der Datenschutz etwas sehr Wertvolles ist. Ansonsten unterliegen ja die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle des Sozialministeriums genau den gleichen Datenschutzabfrageregelungen, wie das im Innenressort heute schon gang und gäbe ist. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.28
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