Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 85

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


12.29.11

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Im Bundesbehindertengesetz gibt es wesentliche Verbesserungen, die ich sehr begrüße, zum einen die Bestellung des Bundesbehindertenanwaltes. Jetzt wird auch gesetzlich geregelt – wie es schon bei der letzten Wiederbestellung prak­tiziert worden ist –, dass der Dachverband der Behindertenverbände, ÖAR, ein Hearing durchführt. Es wird auch gesetzlich geregelt, dass dieses Hearing öffentlich durch­geführt werden muss, was beim letzten Mal leider verabsäumt worden ist.

Was ich auch sehr begrüße, ist, dass ein Vertreter, der selbst intellektuell behindert ist, ein sogenannter Selbstvertreter, im Bundesbehindertenbeirat Sitz und Stimme be­kommt. Das war mir und der Lebenshilfe Österreich ein wichtiges Anliegen, wir haben das im Beirat eingebracht. Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie das jetzt auch so umgesetzt haben! Ich glaube, dass das auch im Beirat zu Veränderungen führen wird, da Texte und Diskussionen in leicht verständlicher Sprache verfasst und durchgeführt werden müssen, damit alle VertreterInnen mitkommen und mitgestalten können.

Eine dritte Verbesserung ist die Definition der Assistenzhunde. Die Begriffe und auch die Ausbildungsziele werden erstmals definiert, und damit gibt es zum ersten Mal Qualitätskriterien. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei meiner Kollegin Jarmer bedanken, da wir noch gemeinsam einen Entschließungsantrag zur Definition der Therapiehunde eingebracht haben.

Einen Antrag meiner Kollegin Jarmer zu einem Bündelgesetz zur Gebärdensprache können wir nicht unterstützen, da ein neuer Arbeitskreis nicht zielführend wäre. Es gibt bereits zwei Arbeitskreise, einen im Bundeskanzleramt zur Medien- und Barrierefreiheit durch Gebärdensprache; und es gibt im Sozialministerium den Arbeitskreis zur Umset­zung der UN-Konvention, des Nationalen Aktionsplanes. Ich glaube, dass es besser wäre, wenn man das in diesem Arbeitskreis zum Nationalen Aktionsplan gut und rasch diskutiert und umsetzt und keinen neuen Arbeitskreis gründet.

Meine Damen und Herren, Behindertenpolitik ist Menschenpolitik und auch Politik im Sinne der Menschenwürde, wie wir es hier in diesem Gesetz auch sehen. Deshalb, finde ich, spricht nichts dagegen, dass wir die Menschenwürde endlich auch in der österreichischen Verfassung verankern. Daher möchte ich abschließend fordern, dass ich im Übrigen dafür bin, dass die Menschenwürde in der Verfassung verankert wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP, NEOS und Team Stronach.)

12.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


12.33.44

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer unsere Debatte hier im Parlament verfolgen wollen, so sind sie derzeit leider vor allem auf das Fernsehen oder auf das Internet angewiesen. Die Zuhörergalerie zum Beispiel ist derzeit für Rollstühle nicht zugängig. Die Besucherplätze sind für Rollstühle nicht zugängig. Die Ministerbank ist nicht barrierefrei. Auch der Präsidentensessel ist nur über Stufen erreichbar.

Aber – und das ist jetzt wirklich eine gute Nachricht – das Hohe Haus wird künftig vorbildlich barrierefrei gestaltet! Wie soll das ausschauen? – Das Gebäude muss generalsaniert werden. Im Zuge dieser Generalsanierung ist geplant: Barrierefreiheit


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