Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 107

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dort zum Ausdruck gebracht, anstatt dass es wirklich eine differenzierte Aus­einandersetzung mit dem Problem gegeben hätte, nämlich eine differenzierte Aus­einandersetzung entlang der betroffenen Gruppen. Wir reden von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Absolventen, die Praktika entweder freiwillig machen oder verpflichtend zu machen haben. Das heißt, es gibt wirklich einen sehr unterschied­lichen Regelungsbedarf.

Ich hatte den Eindruck, wir waren in der Debatte schon weiter, als dieser Ausschuss es gezeigt hat. Wir hatten schon, eben bei der schon vom Kollegen Hechtl ange­sproche­nen Enquete, einen Konsens darüber, dass es hier Probleme gibt und dass es einen Handlungsbedarf gibt, diese Probleme zu lösen. Die Wege, wie die Lösung erfolgen sollte, waren noch unterschiedlich, aber, wie gesagt, die Richtung schien vorigen Herbst noch zu stimmen.

Dieser Ausschuss hat mich ein bisschen pessimistischer gestimmt, weil es eben geheißen hat, die Kollektivverträge regeln eh schon. Diese regeln aber bitte nur für SchülerInnen von berufsbildenden beziehungsweise berufsbildenden höheren Schulen. Diese Argumentation mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch kann ich auch nicht ganz nachvollziehen.

Zusammenfassend war die Diskussion im Ausschuss noch ziemlich wirr. Interessant auch die Argumentation vom Team Stronach, wo die geschäftsführende Klubobfrau meinte, jede Art von Regelung würde dazu führen, dass Praktikumsplätze verschwin­den.

Hiezu möchte ich prinzipiell sagen: Wozu gibt es überhaupt ein Arbeitsrecht? Wozu gibt es überhaupt ein Berufsausbildungsgesetz bei den Lehrlingen? Wozu gibt es überhaupt Studien- und Lehrpläne? – Ganz einfach deshalb, um dem Ganzen einen klaren Rahmen zu geben und um allen Betroffenen klarzumachen, was sind ihre Rechte, was sind ihre Pflichten, worauf können sie sich verlassen. Und ich kann nicht nachvollziehen, warum hier im Nationalrat genau der Gruppe der PraktikantInnen dieses Recht auf Definition, auf die man sich verlassen kann, verwehrt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Außerdem, und das möchte ich schon auch noch sagen: Mit Ihrem Wischiwaschi (Ruf bei der ÖVP: Hallo!) – ja, so ist das leider momentan – zwingen Sie quasi ununter­brochen Praktikanten und Praktikumsstellengeber zum Rechtsbruch, ganz einfach deshalb, weil eine Reihe von Studienplänen, eigentlich, soweit ich weiß, alle, eine bestimmte Stundenanzahl an Praktikumsstunden vorschreiben, zum Beispiel 600, 800, so irgendwas. Gleichzeitig sagt aber die jetzige Definition von Praktikum, es darf keine Arbeitszeit geben. Das heißt, mit dem Ausstellen einer Praktikumsbestätigung über die Absolvierung von bestimmten Praktikumsstunden wird der Rechtsbruch bestätigt. Dazu zwingen Sie die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Praktika anbieten. Dieses Chaos, Frau Kollegin Dietrich, führt zum Verlust von Praktikumsstellen und nicht eine klare Regelung!

Wie gesagt, die Ausschussdebatte war ein bisschen enttäuschend. Das, was heute gesagt wurde und auch gestern bei der Pressekonferenz von Bundesminister Hundstorfer zum Thema, hat ja wieder anders geklungen, ich muss sagen, völlig anders, denn da habe ich danach gelesen, dass Herr Minister Hundstorfer gesagt hätte, Ziel ist, im Arbeitsrecht klarzustellen, was genau ein Praktikum ist und was ein klares Dienstverhältnis ist. Genau das wäre ja der Punkt. Also ich bin wirklich hoch erfreut über diese neuerliche Wendung.

Klarstellen möchte ich schon – Abgeordneter Hechtl hat ja heute wieder gesagt, es war so super, was bei der Enquete versprochen wurde –: Es genügt nicht, wenn der Herr Minister sagt, das ist das Problem und da müssen wir vorgehen, sondern ich erwarte


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