Diese Verknüpfung mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Praktika halte ich deshalb nicht für richtig – wir reden hier im ersten Schuljahr von 600 € bis maximal 857 € –, weil wir gerade für diesen Bereich der Pflichtpraktika, und genau auf diese Gruppe bezieht sich dieser Antrag, eigentlich sehr gute Regelungen haben, und zwar in Analogie zum Kollektivvertrag.
Nur um einige Beispiele aufzuzählen: Wir haben im Metallangestellten-Kollektivvertrag 764 € geregelt, 1 025 € für über 18-Jährige. Wir haben im Metallarbeiterbereich – für alle, die einen Kollektivvertrag vielleicht noch nicht gesehen haben: so sieht der Kollektivvertrag für Metallarbeiter aus – 929,35 €. Wir haben im Metallgewerbe 865,69 € als Mindestentlohnung. Das alles betrifft Pflichtpraktika.
Wir haben aber auch für die Ferialarbeit, die sozusagen als befristetes Arbeitsverhältnis gilt, Regelungen in den Kollektivverträgen, weil wir hier auch den Verwaltungsaufwand vereinfachen wollen. Hier haben wir zum Beispiel beim Roten Kreuz 785 € oder am Bau 1 322 € geregelt.
Auch im Handel, der jener Bereich ist, der aufgrund der Entlohnungssituation immer kritisiert wird, verdienen FerialarbeitnehmerInnen mindestens 1 235 €, begrenzt – und ich glaube, das ist auch wichtig – auf maximal drei Monate im Jahr, damit auch wirklich die Befristung des Dienstverhältnisses klar herauskommt.
Vorbildlich geregelt ist die gesamte Situation im öffentlichen Dienst, wo wir die Regelung gefunden haben, dass PraktikantInnen in Ausbildung ab dem 4. Monat Anspruch auf eine volle Entlohnung haben.
Ich glaube, wenn wir eine Verbesserung wollen, wie heute schon erwähnt wurde, dann bedeutet das Folgendes: Wir haben eine klare Regelung. Es gibt das Pflichtpraktikum und es gibt das Volontariat. Für die möglicherweise noch vorhandenen Graubereiche, in denen Menschen ohne Bezahlung Praktika absolvieren, wurde eine Plattform geschaffen – www.watchlist-praktikum.at –, auf der die Jugendlichen die Möglichkeit haben, Erfahrungen, die in diesem Bereich gemacht wurden und die nicht zu unterstützen sind, zu melden.
Die Streichung des Volontariats im § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes würde jedoch aus meiner Sicht nichts bringen. Natürlich gibt es Volontariate, die nicht unter diese Kategorie fallen und bei denen man nur den Begriff hernimmt. Wir haben aber die Möglichkeit, über das Ausländerbeschäftigungsgesetz sehr gut nachzuvollziehen, wo in Österreich Menschen als Volontäre eingesetzt sind. Diese Möglichkeit würde uns durch einen Entfall dieser Bestimmung in diesem Gesetz genommen.
Eine breitere Diskussion wäre jedoch in folgendem Bereich durchaus wünschenswert: Wir haben in all diesen Kollektivverträgen zum Teil auch geregelt, wie wir mit Praktikanten von höheren Schulen – Fachhochschulen, Universitäten – umgehen. Derzeit ist es Praxis, diese analog den Lehrlingen zu entlohnen. Wir reden hier von einer Entlohnung von knapp über 1 000 €, vielleicht 1 200 €. Wir können gerne darüber diskutieren, ob das in unserer heutigen Zeit noch angemessen ist. Ich denke aber, dass wir keine weiteren Regelungen brauchen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schatz.)
14.01
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
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