Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 110

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Viele Kollektivverträge – das wurde auch schon gesagt – sehen darüber hinaus vor, dass auch für die Pflichtpraktika Mindestentgelte zu zahlen sind, und das regeln mit Fug und Recht die Sozialpartner in ihrer Tarifautonomie. Aber wenn Kollege Hechtl sagt, es gibt Menschen, die nach dem Studium ein Praktikum absolvieren, und des­wegen sind sie arm, dann ist das genau ein Ergebnis dieser Begriffsverwirrung. Nach dem Studium mache ich kein Praktikum, weil es nicht in der Studienordnung vor­gesehen ist. Dann ist es ein Arbeitsverhältnis und dementsprechend zu entlohnen. Dazu brauche ich aber kein neues Gesetz, das gilt jetzt schon. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Die vorliegenden Anträge gehen immer davon aus, dass es sich bei jedem Praktikum automatisch um ein volles Arbeitsverhältnis handelt, und blenden aus, dass es zum Teil ausschließlich und zum Teil überwiegend um Elemente der Ausbildung gehen kann, und das gehört im Gesamtbild eben berücksichtigt. Wenn es schwarze Schafe im Kreise der Arbeitgeberschaft gibt, die sich an die bestehenden Gesetze nicht halten, dann muss man denen natürlich zu Leibe rücken. Aber zusätzliche Gesetze in den bestehenden Arbeitsrechtsdschungel noch hineinzuklopfen, das bringt keinen weiter, das nützt auch den Praktikanten nicht. Es geht auch an der Realität vorbei, denn wer einmal eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben mitgemacht hat, eine GPLA, der weiß, dass Sie die unechten Praktikanten nicht so einfach an der Krankenkasse oder am Finanzamt vorbeischubsen können. Also der, der das schafft, darf es mir gerne zeigen. Ich kann es mir nicht vorstellen.

Vonseiten der ÖH wurde außerdem mit dem Gütesiegel Praktikum eine Initiative für hochwertige Praktika gestartet. Ich glaube, mit diesem Zugang kann man viel mehr erreichen, als wenn man noch ein paar neue Gesetze erfindet.

Die gute Absicht will ich den Antragstellerinnen und Antragstellern nicht absprechen, aber sie übersehen einen wesentlichen Faktor, der für Volontariate und für Praktika gleichermaßen gilt. Starten Sie doch einmal einen Rundruf bei NGOs, um sich ein Bild zu machen! Überzogene gesetzliche Regulierungen wie zum Beispiel die Einführung eines Mindestlohnmodells werden zur Folge haben, dass viele dieser Organisationen es sich nicht mehr leisten können, Praktika anzubieten. Das, was Sie erreichen wür­den, ist ein Ergebnis des berühmten Zusammenhangs zwischen Angebot, Nach­frage und Preis. Wenn Sie den Preis künstlich hinaufschrauben, dann wird automatisch das Angebot an Praktika zurückgehen, und die Nachfrage nach Praktikanten wird sinken. Was Sie mit Ihren Vorschlägen schaffen, ist, dass es weniger Praktikums­stellen gibt. Dass das in Ihren beiden Fraktionen niemand überlauert, das wundert mich allerdings. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

13.58


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesord­nungs­punkt: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


13.58.03

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich denke mir, dass dieses Thema, das heute diskutiert wird, sehr aktuell ist. Viele Schülerinnen und Schüler absolvieren gerade ihre Praktika in den Firmen, und deshalb, denke ich, ist es gut, dass wir darüber diskutieren.

Frau Kollegin Schatz, wenn Sie hier auf die Diskussion im Ausschuss hinweisen, dann möchte ich auch darauf hinweisen, was die Anträge wollen. Der Antrag unter TOP 17 möchte, dass Praktika mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz entlohnt werden. (Zwi­schen­ruf bei der FPÖ.) – Ich sage jetzt nur, was gefordert ist.

 


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