Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 140

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beitern gehabt. Wir haben verschiedenste Vorschläge gemacht – es wurde niemals Kontakt aufgenommen. – Also Ihre Aussage stimmt leider nicht.

Ein vierzigseitiges Gesetz wird bis spät in die Nacht überarbeitet. – Ja, ich verstehe, dass die Verhandlungen druckvoll waren, aber dass dieses Paket am nächsten Tag, wie zuerst geplant, als Tagesordnungspunkt 1 verhandelt werden soll, das ist schlicht ein Wahnsinn. Man kann nicht einmal mehr die Änderungen lesen und soll danach parlamentarisch debattieren. Es wurde dann zumindest als Punkt 20 auf die Tages­ordnung gesetzt.

Ich möchte aber auch erklären, warum wir diese Gesetzesinitiative nicht unterstützen können, und vor allem sachliche Kritik üben.

Fazit ist aus unserer Sicht, dass wir tatsächlich eine EU-Richtlinie ohne Ambition um­setzen. Wenn wir ins Detail gehen, ist zu sagen, wir NEOS lehnen das System der Lieferantenverpflichtung ab, da es eine paradoxe Systemlogik hat. Wir müssten bei den Konsumentinnen und Konsumenten ansetzen und nicht bei den Betrieben.

Eine umfassende Verordnungsermächtigung für den Wirtschaftsminister ist ebenfalls mehr als kritisch, weil Sie dadurch das Parlament systematisch ausschließen.

Ein Energieeffizienzgesetz hat natürlich mit der Energiestrategie 2030 zu tun, das hat die FPÖ bereits gesagt, und darüber müssten wir diskutieren, ehe wir es tatsächlich beschließen. (Abg. Brunner: Ja dann reden wir aber im Jahr 2000-irgendwas über Energie, und so viel Zeit haben wir nicht!) – Ja, aber das wäre eine Möglichkeit, Druck aufzubauen.

Das Gesetz läuft bis 2020, was auf jeden Fall eine Diskriminierung von langfristigen Investitionen ist. Wenn wir das Gesetz tatsächlich bis 2020 laufen lassen – ich weiß, es soll über die Monitoringstelle evaluiert werden, ob es weiterlaufen kann –, werden langfristige Investitionen nicht anerkannt. Das bedeutet, es fehlt hier schlicht der Anreiz.

Die Kosten für die Energielieferanten betragen zwischen 200 und 400 Millionen € pro Jahr. Nachhaltige Maßnahmen sind kaum finanzierbar, weil eben das Gesetz mit 2020 ausläuft. Weiters befürchten wir massiv, dass die Kosten – so realistisch muss man sein – zumindest großteils an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden.

Grundsätzliches Ziel der Energieeffizienz-Richtlinie – es ist nicht das Ziel, dass man die Richtlinie einfach umsetzt – wäre die Transformation von den Energieversorgern zu Energiedienstleistern. Wir sehen das mit diesem Gesetz ebenfalls nicht erfüllt. Also mir fehlen da tatsächlich die Möglichkeiten. (Abg. Brunner: Eigentlich ist genau das der Ansatz!) Wir sehen anstatt der Transformation derzeit eher die Möglichkeit eines Creative Accounting. Das heißt, die Energieversorger müssen sich überlegen, wie sie am ehesten mit den Strafzahlungen umgehen. Das ist meiner Meinung nach einfach fehlgeleitet!

Alternativen zum aktuellen Verpflichtungssystem der Lieferanten wurden nicht geprüft. Die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds wurde anscheinend auch nicht geprüft, wäre aber zum Beispiel unsere erste Wahl gewesen.

Finanzierungsquellen gibt es aus meiner Sicht mehr als ausreichend. Wir haben eine Energieabgabe, wir haben die MÖSt und müssten jetzt nicht neue Quellen erschließen. Wir könnten bestehende Quellen zweckbinden.

Gleiches gilt auch im Bereich Qualifikation und Bildung. Wenn wir tatsächlich eine Energiewende wollen, dann müssten wir auch über neue Berufsbilder reden. Diese hätten in dem Gesetz bereits Anklang finden können. Wir können eine Wende nur


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