Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 142

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noch weitere Maßnahmen braucht. Aber gerade dieses Gesetz ist der Hebel, um weitere Maßnahmen auch durchzusetzen.

Ich möchte kurz die Punkte anführen, die wir in den Verhandlungen erreichen konnten, worauf ich auch sehr stolz bin.

Ziel ist – es wurde angesprochen, das wurde erstmals festgelegt –, dass in Österreich bis 2020 der Energieverbrauch auf 1 050 Petajoule reduziert wird. Das ist eine wichtige Trendwende. Ebenso eine Trendwende ist, dass Energieversoger zu Energiedienst­leistern werden. Das ist genau der Ansatz dieses Gesetzes.

Die Einsparung an Energie, die wir erreichen werden, wird außerdem Einsparungs­effekte in der Höhe von 4 Milliarden € für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bewir­ken. Wir haben Energieimporte, fossile Energieimporte, in der Größenordnung von mindestens 13 Milliarden € im Jahr, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belasten. Durch Energieeffizienz, durch Energieeinsparung lösen wir uns von dieser Abhängigkeit und gelangen so zu Einsparungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die öffentliche Hand, die öffentlichen Gebäude vollkom­men umfasst sind von Sanierungspflichten. Uns war es auch besonders wichtig, dass bei der Sanierung auch ökologische Standards berücksichtigt werden müssen. Das ist durch dieses Gesetz gegeben. Und im Neubau und bei der Sanierung von öffentlichen Gebäuden müssen in Zukunft erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Ich glaube, das eröffnet auch einen Markt für die heimische Szene, bei der Sanierung und beim Neubau im öffentlichen Bereich.

Wichtig aus Klimaschutzsicht, aber auch aus sozialer Sicht waren uns die Ölheizun­gen – diese sind schon genannt worden. Das war ein harter Verhandlungspunkt. Uns ist es gelungen, dass sie ab 2018 nicht mehr angerechnet werden. Ölheizungen wer­den ab 2018 nicht mehr als Effizienzmaßnahme angerechnet, sind damit weg vom Tisch. Das ist ebenso eine wichtige Trendwende, nicht nur in Richtung Effizienz, sondern in Richtung Klimaschutz und Energiewende. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben mit den massiv nach oben verhandelten Zielsetzungen auch für den Bund Verbindlichkeiten erzeugt. Es ist klar, dass nicht alle Punkte durch dieses Gesetz erreicht werden, dass es weitere Maßnahmen braucht. Wir haben auch verankert, dass die Bundesregierung uns hier Kontrollmöglichkeiten geben muss, Bericht erstatten muss. Und genau das ist der Hebel, um auf weitere Maßnahmen zu drängen, um auf Maßnahmen wie die CO2-Steuer und andere zu drängen. Durch dieses Gesetz können wir hier im Hohen Haus Druck in Richtung weiterer Maßnahmen im Energiebereich ausüben.

Noch dazu ist der Umweltminister in der Ziehung. Ich glaube, Sie wissen, dass ich immer sehr kritisiert habe, dass Umwelt- und Energieministerium getrennt sind. Durch dieses Gesetz haben wir den Umweltminister in die Ziehung gebracht, ihm auch Energie­kompetenz gegeben, da es oft Einvernehmenskompetenzen gibt zwischen Wirtschaftsminister und Umweltminister. Ich freue mich, wenn der Umweltminister künftig diese Kompetenzen wahrnehmen wird und wir so zielgerichteter in Richtung Erreichung von CO2-Zielen, von Erneuerbaren-Zielen und auch von Effizienz-Zielen kommen. Die Erreichung dieser Zieltrias, die Berücksichtigung dieser Zieltrias war uns besonders wichtig.

Dieses Gesetz hat für uns umfassende Bedeutung; ich habe gesagt, es ist ein Mei­lenstein. Es hat nicht nur Bedeutung, was Energieeffizienz angeht, was Energiewende angeht, was Klimaschutz angeht. Es macht uns unabhängiger von fossilen Importen, es ist sozialpolitisch eine wichtige Maßnahme, gerade zum Beispiel auch, um die Leute


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