Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 157

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einmal auf die in seinem eigenen Hause verfügbaren Unterlagen zurückgegriffen hat. Er hat nämlich einfach verschwiegen, was wirklich die Fakten sind.

Schweinemarktübersicht, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft. – Für die Jahre 2013/14 gibt es eindeutige Zahlen, und ich muss daher zumindest einmal eines hier klarlegen, weil die Frage betreffend die Stückzahlen gestellt wurde – die Statistik Austria erhebt das nur in Kilo –: Im Jahr 2013 wurden 567 000 Stück Lebendschweine importiert. Davon waren etwa 150 000 Ferkel, die dann gemästet wurden, und bei Schlacht­schweinen waren es 417 000. Es waren also mehr als 400 000 Schweine, die aus­schließlich zur Schlachtung, Verarbeitung und zum Konsum importiert wurden. – Das ist das eine.

In Summe, sagt dieser Bericht – wenn man das Fleisch, das importiert wurde, auch noch berücksichtigt –, wurden im Jahr 2013 2,54 Millionen Schweine importiert – wenn man das Fleisch auf Schweine umrechnet, waren es 2,54 Millionen –, und exportiert wurden 2,65 Millionen. Da gibt es also schon einen Überhang von 108 000 Stück, das sollte man einmal vom Faktum her klarlegen. Das wollte ich hier tun, damit man sieht, dass schon ein leichter Überhang da ist.

Diese Frage könnte man eindeutig und korrekt beantworten; keiner der beiden Minister hat das getan. Ich habe hier die Unterlage, ich kann sie jedem Abgeordneten zur Verfügung stellen, damit das klargestellt wird.

Die zweite Frage, die der Kollege Jannach hier thematisiert hat, und die finde ich wirklich relevant und sehr, sehr bezeichnend für die Branche, betrifft nämlich die in der Statistik Austria erhobenen Importe aus völlig unterschiedlichen Ländern. Und was haben Sie, Herr Bundesminister, und das finde ich schon bedenklich, geantwortet? – Sie haben zur Frage 16 Folgendes klar gesagt: 

„Es muss festgehalten werden, dass die Einfuhr von Schweinefleisch aus den genannten Ländern in die EU nicht erlaubt ist.“

Ja, Herr Bundesminister, wenn das nicht erlaubt ist, dann haben Sie Handlungsbedarf, wenn Sie davon Kenntnis erhalten! (Beifall bei Grünen, FPÖ und Team Stronach.) Sie haben akuten Handlungsbedarf, weil Sie dafür – zumindest für die veterinärrechtlichen Fragen – zuständig sind. Sie haben unmittelbaren Handlungsbedarf!

Sie sagen dann in Ihrer Antwort weiter: 

„Weshalb diese Länder in der Statistik aufscheinen, ist meinem Ressort nicht bekannt.“

Ja, danke für die klare Aussage! Aber was wäre zu tun, Kolleginnen und Kollegen? Was würden Sie tun, wenn Sie auf das draufkommen? Was wäre die logische Antwort? Was ist zu tun, Herr Bundesminister? – Bitte, sagen Sie es! Wenn es Ihnen nicht bekannt ist, dann muss man das nachprüfen! Sie haben Grenztierärzte, Sie haben Kontrollorgane!

Dann ist der nächste Schritt: An die Tür klopfen im Bundeskanzleramt und Türe auf beim Bundeskanzler. – Es kann doch nicht sein, dass der Bundeskanzler, der in seiner Kompetenz zuständig ist für die Statistik Austria und noch dazu sozusagen aus demselben Parteigebäude kommt, sage ich, da nicht in die Pflicht genommen wird. Sofort Telefon in die Hand nehmen, anrufen: Freunde, wie ist das möglich? – Dann hätten Sie heute eine bessere Antwort geben können.

Die nächste Frage, die sich auftut, ist nämlich folgende: Der Herr Landwirt­schafts­minister antwortet auf die Frage, wie das mit der Bouvetinsel ist, indem er sagt: Na ja, das war eine falsche Angabe des Händlers – der Kollege Auer hat es schon erläutert –, und meint, der eigentliche Ursprung ist Dänemark. – Was sagen Sie, Herr Bundes­minister, in der Beantwortung? – Sie sagen, das ist Norwegen.

 


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