Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 162

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bundes freundlich unterordnen. Dazwischen gibt es nichts! So wird der Staat in zwei Gruppen geteilt und unter zwei Parteien aufgeteilt.

Wir wissen nicht einmal – siehe Anfragebeantwortung; damit kommen wir jetzt zu dem Punkt, welche Folgen Ihre Aufteilung der Republik hat –, wie viele Personen in zwei verschiedene Versicherungen einzahlen. Wir wissen nicht, wie viele Personen bei der Pensionsversicherungsanstalt und bei der SVA Beiträge einzahlen. Da fragt man sich doch, was der Hauptverband überhaupt leistet, wenn er nicht einmal im Auge hat, welche Versicherten wo versichert sind, und wenn er nicht einmal die Daten der einzelnen Sozialversicherungsträger sinnvoll zusammenführen kann.

Eine Koordination zwischen diesen SV-Trägern scheint nicht gegeben zu sein. Auch gibt es nicht einmal eine einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Struktur der Daten, die erhoben werden.

Mein Lieblingssatz der Anfragebeantwortung ist folgender: „Die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau kann diese Frage aus technischen Gründen nicht beant­worten, da hierfür jeder individuelle Fall händisch ausgewertet werden müsste.“

„Händische Auswertung“ klingt für mich ein bisschen nach Registrierkartensystem. Und das macht auch deutlich, dass es einheitliche Standards in der Datenerfassung nicht gibt.

Gerade im Pensionsbereich, wo Sie, Herr Bundesminister, so großen Wert darauf legen, dass wir anerkennen, wie weit Sie im Bereich der Harmonisierung des Beitrags- und des Leistungsrechts sind, wäre es ein dazu passender Erfolg, wenn es diese Harmonisierung auch bei der Datenerhebung und Datenerfassung gäbe und wir, wenn wir dann vielleicht auch schon harmonisiertes Recht und harmonisierte Systeme hätten, diese Systeme dann zusammenführen könnten.

Wie sehr die Dynamisierung der Lebensrealitäten der Starrheit unseres Systems davonläuft, kann man auch daran erkennen, wie viele Personen jetzt schon in Pension sind, in der Pension noch berufstätig sind, etwas dazuverdienen und davon wieder Pensionsversicherungsbeiträge zahlen müssen und so in die Höherversicherung hineinkommen. In vier Jahren hat sich die Zahl der betroffenen Personen um fast 40 Prozent erhöht.

Das wird natürlich in Zukunft noch verstärkt der Fall sein: Erstens sind die Menschen im zarten Alter von 60 Jahren zu jung zum Nichtstun, und zweitens wird aufgrund sinkender Pensionshöhen manch einer gezwungen sein, in der Pension etwas dazu­zuverdienen. Und jetzt werden diesen Leuten im Arbeitnehmerbereich 22,8 Prozent Pensionsversicherungsbeiträge abgezogen für mickrige, wirklich mickrige Höherver­siche­rungsbeiträge, die nachher ihre Pension erhöhen.

Was wollen Sie eigentlich tun? – Wenn wir wollen, dass die Menschen länger berufstätig sind – das hält sie im Übrigen auch gesund –, dann müssten wir sagen, wir befreien sie von der Beitragsleistung, weil sie ja schon jahrzehntelang gearbeitet haben und deswegen jetzt ihre Pension bekommen.

Wir haben das beantragt, und das war auch in der letzten Sitzung des Sozial­ausschusses auf der Tagesordnung, aber unter dem Deckmantel der Vertagung wurde unser Antrag schubladisiert.

Die Pensionsbeitragsbefreiung für Erwerbstätige, die schon eine Alterspension bezie­hen, mussten Sie vertagen, da die Sozialversicherungsanstalt, namentlich deren Ob­mann Peter McDonald, unser Anliegen unterstützt. Der Antrag konnte also nicht angenommen werden – er kommt ja von der Opposition, und von dort kann ja nichts Gescheites kommen –, er konnte aber auch nicht abgelehnt werden, da ein


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