Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 170

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wir die Grenze zwischen selbständig und unselbständig ziehen, weil es in ganz vielen Gesetzen, in ganz vielen Bereichen relevant ist, dass wir diese Unterscheidung machen. Was ich aber nicht verstehe, ist, warum wir diese Unterscheidung in Bezug auf die Versicherungsleistungen und das, was die Versicherten daraus beziehen und auch haben, machen.

Wir werden alle gleich krank. Es kann keinen Unterschied geben. Ich werde nicht kränker oder anders krank, weil ich selbständig oder unselbständig bin. Und ich werde auch nicht anders alt, weil ich selbständig oder unselbständig tätig bin. Das heißt, bei dem, was die Versicherten davon haben, sollten wir keinen Unterschied machen.

Und jetzt eine dritte Anmerkung in Ihre Richtung, Herr Minister. Ein bisschen kommt es mir schon so vor: Hauptsache, es ändert sich nichts. Ich würde gerne – ich bin den NEOS dankbar dafür, dass wir dieses Thema wieder und wieder besprechen, wir werden es noch öfter tun; es wiederholt sich jetzt die letzten Monate – dieses Thema der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und diesen Wildwuchs immer wieder ansprechen. Wir müssen darüber reden, weil es wirklich ein Wahnsinn ist, der sich da abspielt.

Ein Beispiel: Wir haben einen unselbständig Tätigen, der zusätzlich selbständig ist, der etwas dazuverdient. Das tun viele in unserem Land, und die scheinen dann nicht unter diesen 128 000 auf, die Sie erwähnt haben, weil viele schon vorher versuchen, dass sie unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Sie schauen also, dass sie gar nicht mehr verdienen, damit sie nicht in dieses absurde System hineinfallen und doppelt bezahlen müssen. Aber dadurch verhindern wir auch, dass Geld ins System fließt.

Und insofern hätten wir  (Abg. Wöginger: Das ist aber auch zusammengezählt!) – Ja, wir könnten es zusammenführen. Es wird zusammengezählt, aber viele schauen, dass sie darunter bleiben, die Leistungen bezieht der Versicherte jedoch nur aus einer Versicherung. Er oder sie wird dann, wenn er/sie krank wird, immer nur aus einer Versicherung Leistungen beziehen.

In diesem Fall ist es dann so, dass man natürlich schaut, bei welcher Versicherung man die besseren Leistungen beziehen kann. In der Regel ist das wahrscheinlich die Gebietskrankenkasse oder eine andere Krankenkasse, und die zweite Kasse, in die man einzahlt, wird gar nie „verwendet“ – unter Anführungszeichen – beziehungsweise von dieser Kasse werden keine Leistungen bezogen.

Ich kann jetzt noch viele, viele andere Beispiele anführen. (Abg. Wöginger:  kann man sich aussuchen!) – Ja, dann reden wir darüber! Die Situation ist einfach absurd! Wir haben 40 Sozialversicherungsträger, wir haben unnötige Kosten, unnötige Büro­kratie (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Belakowitsch-Jenewein), wir piesacken Menschen, die in Österreich eigentlich die gleichen Beitragssätze zahlen sollten, den gleichen Regeln unterliegen sollten, die gleichen Leistungen empfangen sollten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Ich weiß nicht, warum wir nicht endlich anfangen können, darüber zu reden – wahrscheinlich deswegen, weil die Interessenvertreter beziehungsweise Versiche­rungs­funktionäre einfach ein zu großes Interesse daran haben, das System so auf­rechtzuerhalten, wie es ist. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von Team Stronach und NEOS.)

In diesem Fall, muss man aber sagen, liegen die Interessen nicht aufseiten der Versicherten, denn sie sind in diesem System ganz sicher die Leidtragenden, und das schon seit Jahren. Ich würde mir echt wünschen, dass wir in diesem Zusammenhang eine sachlichere und fundiertere Debatte darüber führen, was denn da alles schiefläuft


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