Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 179

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16.48.18

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das einfach nicht im Raum stehen lassen, was da jetzt als Geschichte oder als Philosophie von Herrn Themessl dargestellt wird. Er versucht, zu erklären, wenn ein Betrieb wie Doppelmayr, der 800 oder 900 Zulieferbetriebe hat, abwandern würde, dann wären die Klein- und Mittelbetriebe gefährdet. Das ist wirklich ein Unsinn, denn das sind erstens einmal nicht Lieferanten im Sinne von Energie. Daher spielt die Verpflichtung in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Und das Zweite ist: Meines Wissens hat Doppelmayr ein entsprechendes Energie­managementsystem. (Abg. Kogler: Richtig!) Warum? – Weil sie im internationalen Bereich längst aktiv sind. Daher ist da weder eine Gefährdung noch sonst irgendeine Benachteiligung gegeben. Ganz im Gegenteil: Die werden, weil sie energieoptimierend unterwegs sind, Chancen wahrnehmen können.

Daher, bitte, bitte, ich weiß, Bürokratie ist etwas Schlimmes, aber Gräuelmärchen sind noch viel schlimmer. Lassen wir es einfach dabei! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

16.49

16.49.40

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen – und ich bitte um Aufmerksamkeit! – nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 182 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Lettenbichler, Katzian, Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwe­senheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Lettenbichler, Katzian, Mag. Brunner, Kolleginnen und Kolle­gen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen, und ich stelle aus­drücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

 


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