Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 198

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17.54.50

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Unser demokratiepolitisch bedeutsames und auch architektonisch wertvolles Parla­ments­gebäude ist zweifellos in die Jahre gekommen, und es bedarf einer dringend notwendigen Generalsanierung.

Es ist in den letzten Monaten, ja Jahren vielen Experten gelungen, mit viel Sachver­stand und mit viel Erfahrung auch im Umgang, in Kenntnis dieses Gebäudes, aber auch vielen Befürwortern – zu denen ich mich auch zähle – mit viel Geduld und Über­zeugungs­kraft – aber an der Spitze dieser Befürworterinnen und Befürworter stand mit Sicherheit Frau Präsidentin Prammer – gelungen, in langwierigen Diskussionen ein Konzept für eine nachhaltige Sanierung dieses Parlamentsgebäudes auszuarbeiten.

Dieses Konzept stellt auf mehrere Punkte ab:

Zum Ersten ist es uns gelungen, uns für die langfristig wirtschaftlichste und auch zweckmäßigste Sanierungsvariante zu entscheiden. Dazu hat es enorme Vorarbeiten gebraucht, die dankenswerterweise von den Experten, wie gesagt, geleistet wurden.

Es wird uns mit diesem Konzept gelingen, eine professionelle Umsetzung dieses nicht einfachen Vorhabens mit den erfahrenen Profis der Bundesimmobiliengesellschaft durchzuführen.

Es wird sichergestellt sein, dass die Nutzer, also wir alle genauso wie die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, in einer zweckmäßigen Form, nämlich einer­seits in einem Bauherrenausschuss und andererseits in einem Nutzerbeirat, mit eingebunden sein werden.

Und dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, stellt auch eine Begrenzung der Kosten dieses Projektes sicher.

Ich danke an dieser Stelle allen, die dazu einen Beitrag geleistet haben. Das sind zum einen eben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Experten der Parlaments­direktion, zum anderen danke ich den externen Experten, Beratern und Behörden für eine professionelle Betreuung und Begleitung dieses Projektes.

Ich danke allen politisch Verantwortlichen in der Präsidialkonferenz, aber auch jenen, die sich außerhalb in Kommissionen bis hin zur Jury für die Auswahl der Architekten bereit erklärt und zur Verfügung gestellt haben, an diesem Projekt mitzuarbeiten.

Ich danke vor allem für die konstruktive Mitarbeit, die Bereitschaft aller sechs Fraktionen, für dieses Projekt Verantwortung zu übernehmen und darauf zu verzichten, hier im populistischen Sinne, im demagogischen Sinne einen billigen Punkt machen zu wollen. Nein, alle waren bereit, Verantwortung für dieses Projekt zu übernehmen.

Das Ergebnis, meine Damen und Herren, ist ein Allparteienantrag, den wir heute vorlegen und hoffentlich auch beschließen können.

Ich werde in meiner Funktion als derzeit die Geschäfte führender Präsident unmittelbar im Anschluss an die rechtskräftige Beschlussfassung dieses Gesetzes die im Gesetz vorgesehenen nächsten Schritte veranlassen. Das heißt: die Gründung der Realisie­rungsgesellschaft gemeinsam mit der Bundesimmobiliengesellschaft, die Einsetzung des Bauherrenausschusses und des Nutzerbeirates, auch den Abschluss des Architektenauswahl- und Verhandlungsverfahrens.

Dazu vielleicht auch eine kurze Bemerkung: Es war falsch, was gestern im „Report“ vom ORF dargestellt wurde, dass es bereits einen Sieger des Architektenwettbewerbs beziehungsweise des Verhandlungsverfahrens gibt. Richtig ist vielmehr, dass eine Jury von ihnen namentlich unbekannten Architekturbüros vorgelegte Projekte bewertet und gereiht hat.

 


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