Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 210

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Balances nicht zu einer Überforderung der Akteure kommen. Dann, denke ich, ist auch die europäische Norm erfüllt und gleichzeitig mehr Verbrauchersicherheit gegeben. Diese Balance einzuhalten, wird also in der Vollziehung wichtig sein. Daher sehe ich keinen besonderen Handlungsbedarf.

Schlussendlich möchte ich auf den Antrag betreffend Klonfleisch und Klontiere ein­gehen, den wir sehr, sehr intensiv diskutiert haben, wobei ich mich bei den Kollegen Spindelberger und Rasinger für das Entgegenkommen bedanken möchte. Ich möchte mich auch bei den MitarbeiterInnen, die dann praktisch die Gespräche geführt haben, dafür bedanken, dass wir zu einem gemeinsamen ersten Schritt und Antrag gekommen sind, nämlich auf Basis meiner Initiative und unseres Antrages, der noch etwas weitreichender ist.

Ich freue mich darüber, dass wir zumindest eines mit diesem Antrag sicherstellen, Herr Bundesminister – ich formuliere es jetzt noch einmal und bringe den Text noch einmal zur Kenntnis –:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, auf europäischer Ebene für ein umfassendes Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus her­gestellten Lebensmitteln, sowie des Imports und Handels mit Sperma und Embryonen von Klontieren einzutreten.“

Das Wesentliche an diesem Antrag ist, dass er über den Vorschlag von Tonio Borg, dem Gesundheitskommissar, hinausgeht. Der Vorschlag von Borg ist ja noch nicht endverhandelt, er wird im Europäischen Parlament weiter in Verhandlung sein; und da ich mitbekommen habe, dass auch die anderen Fraktionen diesen Antrag mittragen werden, finde ich es sehr gut, dass Sie, wenn Sie im Rat für ein echtes Klonverbot eintreten werden, durch diesen Antrag gestärkt werden.

Wenn wir nämlich auch den Import des Spermas von Klontieren verbieten, können wir sicherstellen, dass die europäische Landwirtschaft keine Klontiere und vor allem keine Nachkommen von Klontieren produziert. Dann brauchen wir nämlich auch keine Kennzeichnungsregelung in Europa, und das ist die wichtige Weichenstellung, in die wir hier eintreten.

Und, meine Damen und Herren, das hat ganz wesentliche Auswirkungen auf das Transatlantische Investitions- und Freihandelsabkommen. Wenn wir es schaffen, das Ende 2014/Anfang 2015 im Europäischen Parlament endzuerledigen, dann haben wir hier eine klare europäische Position, nämlich eine rechtlich gesicherte. Damit ist auch sichergestellt, dass es im Rahmen der TTIP-Verhandlungen nicht zu einer Verwäs­serung oder zu einer Aushebelung des Lebensmittelrechts in diesem Punkt kommt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.40


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.40.36

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier und auch, wenn es noch jemanden gibt, an den Fernsehschirmen! Mir ist es ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit diesem Gesetzesvorschlag nicht nur Anpassungen an das EU-Recht machen, sondern dass wir einen weiteren Schritt in der Verbesserung der Qualität der Lebensmittel und der Kontrolle setzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir ist es bewusst, gute, gesunde und sichere Lebensmittel muss man erzeugen, man kann sie nicht „erprüfen“. Trotzdem ist es wichtig, den Menschen Sicherheit zu geben, dass sie, wenn sie in Österreich ein-


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