Menschen zu fixieren oder sie auch zu isolieren oder ihnen auch gegen ihren Willen Medikamente zu verabreichen.
Wie oft und wie häufig so etwas passiert, ist schlicht und einfach ein Qualitätskriterium für psychiatrische Abteilungen. Und wir sehen, dass es hier sehr große Unterschiede gibt – oft in ein und demselben Krankenhaus. Weil die Abteilungen unterschiedlich geführt werden, kommen Zwangsmaßnahmen häufiger oder weniger häufig vor.
Ein ganz entscheidender Punkt dabei ist Personalmangel. Ich glaube, alle, die in diesem Bereich gearbeitet haben, wissen, dass ein Konfliktpotenzial, eine Konfliktspannung vor allem dann entsteht, wenn es im Team Konflikte gibt und wenn das Betreuungspersonal unsicher ist. Und natürlich ist das Betreuungspersonal unsicher, wenn es in schwierigen Situationen alleingelassen wird.
Sie haben diese Anträge alle abgelehnt mit der Begründung, es wäre ohnehin alles im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bestens geregelt. Ja, es ist vielleicht gut geregelt, aber es passiert trotzdem und es passiert offenbar nicht selten, dass private Sicherheitsdienste Aufgaben des Pflegedienstes übernehmen oder daran mitwirken. Ich meine, hier brauchen wir klare Beschränkungen.
Ich war – muss ich sagen – über die Diskussion im Gesundheitsausschuss entsetzt. Ich finde, es war eine sehr unqualifizierte Diskussion, die ganz nah an menschenverachtenden Äußerungen und an menschenverachtenden Grundeinstellungen vorbeigeschrammt ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Kommen Sie einmal in den Sozialausschuss!) Ich denke, es muss uns allen klar sein, dass hier dringend etwas zu tun ist. Insofern ersuche ich den Herrn Bundesminister, per Erlass die Themen in dieser Grauzone zu beseitigen. Klar festgestellt soll werden, welche Aufgaben und welche Mitarbeit beim Vollzug von Zwangsmaßnahmen privaten Sicherheitsdiensten zukommen. Jedwede Tätigkeit im patientennahen Bereich muss genauestens dokumentiert werden. Das heißt, es muss eine Dokumentationsverpflichtung geben, und auf Ersuchen der Volksanwaltschaft muss dieser auch Einblick in diese Dokumentation gewährt werden. (Bundesminister Stöger: Das ist ja Rechtslage!)
Es soll auch ein Register zur Erfassung von Freiheitsbeschränkungen geben. In dieser Sache gab es einen unfairen Angriff vonseiten des Kollegen Spindelberger, der meinte, das würde der Geisteskrankenkartei von früher nahekommen. Natürlich ist das nicht so gemeint. Es ist eine anonymisierte zentrale Erfassung von Zwangsmaßnahmen gemeint als Feedback-Instrument für die Einrichtungen, die im Vergleich zu anderen damit ein Qualitätssicherungsinstrument an die Hand bekommen und damit die Möglichkeit haben sollen, zu reflektieren und zu besprechen, warum Zwangsmaßnahmen in der einen Einrichtung öfter und in der anderen weniger oft vorkommen.
Letzter Punkt: Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe hat Österreich schon 2009 und danach immer wieder ermahnt: Netzbetten und käfigähnliche Unterbringungen für psychisch kranke Menschen, für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und für Menschen mit Behinderungen sind abzustellen.
Ich ersuche Sie, Herr Minister, diese Anliegen zu unterstützen. Mir persönlich sind diese Themen ein großes Anliegen, und ich werde auf jeden Fall dranbleiben. (Beifall bei den Grünen.)
18.59
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
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