Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 214

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18.51.5327. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 467/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in psychiatrischen Einrichtungen (213 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 468/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung (214 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 469/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentralregister zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (215 d.B.)

30. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 400/A(E) der Abgeord­neten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vertrauliche Geburt – Unterstützung für Frauen in ungewollter Schwangerschaft“ (216 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangen wir zu den Punkten 27 bis 30 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


18.53.14

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! Es geht um die Anträge bezüglich Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten, Zwangsmaßnahmen und Unter­brin­gung in Netzbetten in psychiatrischen Krankenhäusern.

Die Vorgeschichte: Die Volksanwaltschaft hat etwa 63 psychiatrische Krankenhäuser untersucht und dabei festgestellt, dass immer wieder private Sicherheitsdienste Tätigkeiten übernehmen, die ausschließlich dem Pflegepersonal, dafür ausgebildetem Pflegepersonal vorbehalten sind.

Warum ist das so? Zwangsmaßnahmen stellen immer auch einen Eingriff in Persön­lichkeitsrechte dar und dürfen grundsätzlich nur bei schwerwiegender Selbst- und Fremdgefährdung angewendet werden, und dann natürlich nur von ausgebildetem Pflegepersonal. Das ist gesetzlich auch sehr gut abgesichert. Es handelt sich hier um eine hoheitsrechtliche Maßnahme, die eben im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt ist und den ÄrztInnen und dem Pflegepersonal vorbehalten ist.

Anspruch wäre, dass alle, die in diesem Bereich tätig sind, speziell in der Akutpsychi­atrie, entsprechend ausgebildet sind und Eskalationen, Konflikte, Konfliktstimmungen schon im Vorfeld erkennen können. Dafür sollte es einen Stufenplan zur Deeskalation geben und Deeskalationsmaßnahmen sollten gesetzt werden, die da heißen: im Vorfeld Privatsphäre sichern, Rückzugsmöglichkeiten schaffen und eine persönliche, vertraute, professionelle Beziehung anbieten. Und erst wenn wirklich alle therapeu­tischen Maßnahmen ausgeschöpft sind, ist es unter Umständen leider auch notwendig,


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