Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 216

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18.59.36

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Ich nehme an, dass die Abgeordneten von den anderen Fraktionen, die zu diesem Tagesordnungspunkt noch reden werden, das auch noch klarstellen werden. Ich glaube, wir waren alle im gleichen Ausschuss, und von einer menschenver­achten­den Diskussion, gerade in dieser Frage, kann überhaupt keine Rede sein. Das ist wirklich eine Unterstellung, aber das wird, wie gesagt, von den anderen auch noch klargestellt werden.

Es ging um Folgendes: Sie wollten vom Herrn Minister, dass er festschreibt, dass Tätigkeiten, die dem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, dem medizinischen Personal vorbehalten sind, nicht von Sicherheitsdiensten durchgeführt werden.

Die Klarstellung war daraufhin, dass man das nicht festschreiben muss, weil es in Berufsgesetzen geregelt ist. Es wurde aber auch klar gesagt, dass es natürlich immer wieder Grauzonen geben wird. Das kann man aber, da es, wie Frau Mückstein selber gesagt hat, auf der einen Station funktionieren, auf der anderen Station aber mög­licher­weise nicht, schon gar nicht per Gesetz festschreiben, sondern man muss darauf achten, dass die Dokumentation und all diese Dinge funktionieren, bei jeder Zwangs­maß­nahme. (Abg. Pirklhuber: Sagt sie ja! Ja eben! Hat sie gesagt!)

Wir alle wissen, dass aufgrund vieler Missstände, die es auf der Psychiatrie früher gab, gerade bei der Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen eine ganz strenge Dokumentation gemacht wird, und wir wissen, wie schwierig das ist, nicht nur auf der Psychiatrie, sondern auch auf der Geriatrie: Jedes Steckgitter, alles in diese Richtung wurde als freiheitsbeschränkende Maßnahme definiert und gehört dann im Prinzip auch dokumentiert.

Die Diskussion ist so gelaufen, dass wir gesagt haben, Sicherheitsdienste sind in vielen Fällen zusätzlich eingesetzt, einerseits auf Psychiatrien, andererseits aber in ganz vielen Krankenanstalten, die von einer Psychiatrie weit entfernt sind, in Auf­nahmestationen, in Unfallkrankenhäusern, in Kinderambulanzen, aus dem ganz ein­fachen Grund, weil aufgrund langer Wartezeiten und möglicherweise auch aufgrund eines schlechten Managements im Spital Patientinnen und Patienten und deren Angehörige sehr aufgeregt reagieren können und es daher notwendig wird, das eigene Personal zu schützen.

Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf das eigene Personal und zu ähnlichen Vorfällen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Doppler.) Das heißt, es ist keine Frage und eine klare Sache, dass das geregelt gehört und dass dafür gesorgt werden muss, dass es zu keinen Übergriffen und zu keinen Überschreitungen kommt. Das per Gesetz zu regeln, geht jedoch nicht. Ich verwahre mich wirklich vehement dagegen, dass gesagt wurde, das sei eine menschenverachtende Diskussion gewesen.

In der Frage, wie gut psychiatrische Krankenanstalten suizidpräventiv ausgestattet sind, haben wir Sie darauf hingewiesen, dass es erstens einmal Ländersache ist, dass uns sehr wohl bewusst ist – und dass auch den Trägern bewusst ist –, was man machen muss, dass man aber auch klar sagen muss: Wenn man Suizidprävention in einem Zentralbau machen möchte, kann man zum Beispiel versuchen, die Abteilung möglichst in den ersten Stock zu legen und nicht in den letzten, was aber in einem Zentralbau, in dem Psychiatrien zum Teil untergebracht sind, Patientinnen und Patien­ten nicht daran hindert, den Lift zu nehmen, hinaufzufahren und von dort hinunter­zuspringen, wie es leider immer wieder geschieht, nicht nur auf Psychiatrien, sondern auch bei Patientinnen und Patienten, die in einer psychischen Ausnahmesituation sind.

Ich verwahre mich nochmals dagegen, dass das Thema von unserer Seite „men­schenverachtend“ diskutiert wurde. Wir haben es kontroversiell diskutiert. Wir haben


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