das vielleicht auch noch unterbesetzt ist? – Ich halte das schon für ein bisschen übertrieben, was Sie hier aufbauen.
Ich habe es Ihnen bereits im Ausschuss gesagt: Jeder einzelne Missbrauch, jeder einzelne Missstand, der in einem Krankenhaus – und nicht nur auf psychiatrischen Abteilungen – vorkommt, gehört geahndet und ist verboten! Das ist gesetzlich aber bereits festgelegt. Das jetzt in das Gesetz noch einmal reinzuschreiben, hieße ja, dass es dann doppelt drinnen steht. – Das macht ja keinen Sinn. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
Ich verstehe Ihre Intention sehr wohl, und dass Sie es gut meinen, aber ich denke, es würde wahrscheinlich mehr bringen, wenn Ihnen ein spezieller Fall bekannt ist, dass Sie den auch zur Anzeige bringen. Das würde wahrscheinlich mehr helfen, und man könnte damit auch den Ruf der Krankenhäuser sozusagen wieder aufbauen.
Ich glaube nicht, dass man jetzt verallgemeinern darf, wenn in zwei Fällen innerhalb der 42 besuchten Stationen etwas passiert ist, was sich in einem Graubereich bewegt – und bei Gefahr in Verzug halte ich es für einen Graubereich.
Die Volksanwaltschaft hat es ja nicht einmal gesehen, sondern es wurde sozusagen nur festgestellt, dass es möglich ist. Das heißt, es gibt hier auch keine Dokumentation, ob es passiert ist oder wie oft es passiert ist.
Das ist auch der Grund, warum wir diesem Antrag nicht die Zustimmung gegeben haben; nicht, weil wir Ihre Intention nicht gut finden – wahrscheinlich finden die hier alle gut, denn jeder Missstand gehört aufgedeckt –, sondern weil es ein bestehendes Gesetz gibt, das dies regelt. – So viel zum ersten Antrag.
Zum zweiten Entschließungsantrag, die baulichen Maßnahmen im Bereich der Psychiatrie, das heißt die evidenzbasierten Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung betreffend: Frau Kollegin Mückstein, das ist etwas, was ich gut finde! Ich sage Ihnen nur, es ist halt Länderkompetenz.
Was mich jetzt schon ein bisschen überrascht, ist, dass gerade in meinem Heimatbundesland Wien, wo wir eine rot-grüne Regierung haben, die Psychiatrische Abteilung mit den Stimmen der Grünen vom Otto-Wagner-Spital abgesiedelt wurde (Zwischenruf des Abg. Steinbichler) und die psychiatrischen Patienten jetzt im dritten Bezirk in einem Hochhaus behandelt werden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Yilmaz.)
Bei diesem Beschluss waren auch die Stimmen der Grünen dabei. Da muss man halt auch immer die Frage stellen: Warum passiert das so? – Das kann finanzielle Gründe haben, was auch immer, aber da haben die Grünen auch mitgestimmt, wiewohl ich auch das nachvollziehen kann. Nur ist das auch nicht unsere Kompetenz, sondern das ist, wie gesagt, Länderkompetenz. – Das war auch der Grund, warum wir diesen Antrag abgelehnt haben.
Nun zum dritten Entschließungsantrag: Sie haben selbst schon gesagt, da ginge es natürlich darum, dass wir dann möglicherweise irgendwann in den Zeitungen lesen, in welchen Psychiatrien es gut oder schlecht zugeht. Das kann schon auch zu einer Vernaderung von Pflegepersonal und von einzelnen Krankenhäusern führen. Das ist der Grund, warum wir Ihre Anträge abgelehnt haben, und nicht, weil wir Menschenhatz betrieben haben oder irgendetwas gegen Sie oder gar Ihre Intention hätten. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
19.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.
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