19.15
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich war im Ausschuss nicht dabei, deswegen kann ich nicht beurteilen, was dort abgegangen ist. Das Ergebnis dieser Diskussion ist, dass es zwar grundsätzlich richtig ist, dass wir die zusätzliche Regelung nicht brauchen – da gebe ich Ihnen recht –, aber dass das eigentliche Problem dahinter nicht verstanden wird. Das Problem dahinter ist nämlich folgendes: Wenn private Sicherheitsfirmen so nah am hoheitlichen Handeln sind – und das sind sie in dem Zusammenhang –, und richtigerweise dürften das nur das entsprechende Pflegepersonal und die Ärzte, so kann es zu Situationen kommen – und das geschieht auch –, in denen diese eine solche Fixierung durchführen müssen. Das Problem, das wir dann haben, ist, dass man gegen einen privaten Sicherheitsdienst grundrechtlich keine Rechtsschutzmechanismen hat.
Wir haben das im Zusammenhang mit dem Schubhaftzentrum Vordernberg schon angesprochen, dort besteht genau die gleiche Situation. Kommt es in diesem Zusammenhang zu Menschenrechtsverletzungen, so kann man gegen einen privaten Sicherheitsdienst nur zivil- und strafrechtlich vorgehen. Das ist das wesentliche Problem! Dass wir das ändern und etwas zumindest Grundrechtsschutzähnliches einführen, darüber müssten wir, so glaube ich, einmal diskutieren.
Ich will aber noch etwas Grundsätzliches sagen, weil mir Frau Kollegin Pfurtscheller gestern erklärt hat, dass sie es enttäuschend findet, dass die NEOS sich bei den Themen aus dem Menschenrechtsausschuss nicht zu Wort melden. Das ist genau das Problem, das hier im Hohen Haus herrscht: Es wird nicht verstanden, dass Menschenrechtspolitik eine Querschnittsmaterie ist und dass es zum Beispiel eben genau hier, bei dem Antrag, den Frau Kollegin Mückstein anspricht, um Grundrechte geht. (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Pirklhuber: Ganz richtig!)
Frau Kollegin Pfurtscheller, weil Sie gesagt haben, wir melden uns nicht zu Wort: Wir haben so viele Anträge zu ganz unterschiedlichen Gebieten eingebracht, wie etwa zur Vorratsdatenspeicherung, zum Rechtsschutz bei der Auslagerung von Sicherheitsaufgaben – worum es im Endeffekt hier auch geht –, zur Kinderrechtskonvention und so weiter. Das Problem ist, dass die Anträge, die aus dem Menschenrechtsausschuss rauskommen, immer Dinge sind, bei denen die Bundesregierung aufgefordert wird, irgendetwas zu tun, was sie de facto ohnehin nicht machen kann, während jene Themen, bei denen es um wirkliche grundrechtliche Probleme in Österreich geht – wie das gerade diskutierte –, im Ausschuss in der Regel vertagt oder hier nur skurril diskutiert werden. – Das verstehe ich nicht.
Jetzt nämlich, wo Frau Kollegin Mückstein diesen Antrag einbringt und das hier diskutiert werden soll, höre ich extrem wenig aus grundrechtlicher Sicht. Das ist etwas, was ich nicht nachvollziehen kann, wieso genau diese Probleme nicht ernsthaft diskutiert werden. Im Menschenrechtsausschuss hätten wir eigentlich viel wichtigere Dinge zu diskutieren.
Ein Problem will ich in diesem Zusammenhang noch ansprechen, nämlich dass hier offensichtlich einfach nicht verstanden wird, wie akut diese Menschenrechtsproblematiken in Österreich wirklich sind. Kollege Hable hat gestern ... (Abg. Pfurtscheller: Das war ein Thema aus dem Gesundheitsausschuss! Ich habe mich gestern beschwert, dass Sie nicht im Menschenrechtsausschuss reden!) – Ja, das hat unter anderem damit zu tun, dass wir eine sehr kleine Fraktion sind und dementsprechend die Redezeiten sehr beschränkt sind. Das Problem ist aber, dass Menschenrechte eben eine Querschnittsmaterie sind und Sie in dem Zusammenhang ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, wir haben trotzdem noch sehr wenige, was soll ich dazu sagen?
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