Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 222

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Was ich nicht verstehe, ist, wieso genau zu dem Thema, das wir jetzt hier besprechen, aus grundrechtlicher Perspektive nicht großartig Stellung genommen wird. Das liegt entweder daran, dass sehr wenig Interesse dafür da ist, oder auch daran, dass das Wissen in diesem Zusammenhang noch sehr klein ist. Das ist der Grund, wieso wir hier endlich einmal ernsthaft über Menschenrechtsproblematiken diskutieren sollten. Das ist das Einzige, was Frau Kollegin Mückstein – obwohl vielleicht der Antrag nicht genau darauf abzielt und auch nicht notwendig ist – zumindest probiert hat. – Das ist etwas, was eben in der Regel hier herinnen nicht geschieht. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

19.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.

 


19.18.55

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Scherak, dass man über Menschenrechtsgrundsätze diskutieren muss, da sind wir, glaube ich, alle einer Meinung. Es wird in diesem Hohen Haus auch sehr oft gemacht, auch im Menschenrechtsausschuss sehr intensiv, finde ich.

Nur, dieser Antrag der Frau Kollegin Mückstein hat für mich schon eine andere Qualität. Sie fordert ja ein ausdrückliches Verbot, das heißt, dass sich aus den berufs­gesetzlichen Regelungen klar ergeben soll, dass nur den Gesundheitsberufen vorbe­haltene Tätigkeiten nicht delegiert werden können. – Ein solches Gesetz brauchen wir nicht, und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.

Unbestritten ist, dass man über Menschenrechtsverletzungen diskutieren muss, dass die Volksanwaltschaftsberichte ernst genommen werden müssen, und dass man sich das immer wieder anschauen muss. Aber dieser Antrag der Frau Kollegin Mückstein ist abzulehnen, weil man ihn schlicht und einfach nicht braucht. – Das wollte ich in Bezug auf Ihre Ausführungen einfach auch klarstellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Scherak: Habe ich auch gesagt!)

Ich möchte ein paar Worte zum Entschließungsantrag des Kollegen Franz betreffend vertrauliche Geburt – Unterstützung für Frauen in ungewollter Schwangerschaft vorbrin­gen. Herr Kollege Dr. Franz! Ja, es stimmt, in den 1970er-Jahren ist die Fristen­lösung beschlossen worden, und ich kann sagen, ich bin froh, dass diese Fristenlösung beschlossen worden ist, weil es dadurch für die Frauen erstmals möglich geworden ist, sich selbstbestimmt für oder gegen eine Geburt zu entscheiden, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden und einen Schwangerschaftsabbruch durch­führen zu lassen, ohne sich in Gefahr zu begeben. Ich denke, das ist unumstritten, und auch dass es die Abtreibung in Österreich so gibt, wie es sie gibt, sollte, so meine ich, im Jahr 2014 unbestritten sein.

Wenn Sie in Ihrem Antrag oder auch heute in Ihrem Debattenbeitrag davon ge­sprochen haben, dass Sie Frauen nicht unter Druck setzen wollen, dass Sie aber vor allem Beratung und Unterstützung fordern, dann muss ich Sie schon darauf hinweisen, Herr Kollege Dr. Franz, dass in Ihrem Antrag steht, Frauen sollten bei ungewollter Schwangerschaft kostenlos Beratungsgespräche in Anspruch nehmen, „deren explizites Ziel die Verhinderung des Schwangerschaftsabbruchs ist“.

Herr Kollege Franz, da muss ich mich schon fragen: Wo bleibt die ergebnisoffene Beratung? – Beratung ja, da sind wir alle einer Meinung, es gibt in Österreich hervorragende Beratungsstellen und es gibt hervorragende Berater, die die Frauen in diesen sehr schwierigen, in diesen sie sehr belastenden Situationen beraten, aber dass man in einen Antrag hineinformuliert, wie die Beratung ausgehen soll, also ich


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