Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 233

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rung in Deutschland die Verwaltungskosten bei zirka 4,1 Prozent liegen – abgesehen davon, dass in Deutschland die Versicherungspflicht und damit die private Versiche­rung bestehen und da die Verwaltungskosten deutlich höher sind, nämlich bei 10 Prozent.

Wenn Sie da von „unfair“ und „intransparent“ sprechen, zeigt das für mich Ihren negati­ven Zugang zu unserem guten Sozialsystem. Ich frage mich auch: Wo sehen Sie, dass unser Sozialsystem unfair ist, wenn jeder, wenn jede Versicherte, wenn jeder oder jede Mitversicherte den gleichen Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung hat? – Ich denke, wir sind in Österreich gut beraten, bei einer Sozialversicherung in Selbstver­waltung mit einer Pflichtversicherung und keiner Versicherungspflicht zu bleiben, denn die Versicherten in Österreich wissen das ganz genau und wissen unsere Sozialver­sicherung zu schätzen.

Ich denke, dass Ihre Ausführungen nicht dem entsprechen, was die Versicherten in Österreich wollen, und danke unserem Gesundheitsminister für seinen Einsatz, denn er ist ein Garant dafür, dass die Sozialversicherung in Selbstverwaltung bleibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)

19.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


19.56.37

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Zur Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bei Ärztinnen und Ärzten ein paar Worte: Ein Rechtsanwalt kann einen anderen Rechts­anwalt anstellen, ein Apotheker kann einen Apotheker anstellen, ein Steuerberater kann einen Steuerberater anstellen. Aber ein Arzt kann nicht einen anderen Arzt oder eine Ärztin anstellen, ohne dass er gleich im Krankenanstalten- und Kuranstalten­gesetz des Bundes und in der Krankenanstaltengesetzgebung der Länder landet. – Und da machen wir uns eine Türe zu.

Zusätzlich dazu, als berufliche Option im Spital tätig zu sein oder als niedergelassene Ärztin/niedergelassener Arzt tätig zu sein, könnte man diese dritte Tür aufmachen, dass jemand in ein Beschäftigungsverhältnis im niedergelassenen Bereich geht und einen zusätzlichen Karriereweg hat. Gerade in Zeiten, in denen Work-Life-Balance eine größere Rolle spielt, in denen sich die Generation Y nicht in ihren Handlungsoptionen einengen lassen will, wäre es eine Gelegenheit, eine zusätzliche Attraktivierung auch für den Ärzteberuf zu schaffen.

In Bayern gibt es das schon, da kann ein Arzt zwei Teilzeit- oder eine Vollzeitkraft bei sich beschäftigen. Bei uns scheitert es schon an der Bereitschaft zur evidenzbasierten Auseinandersetzung mit dem Thema. Das wird sofort niedergewalzt. Kollege Spindel­berger: Weil es immer schon so war, muss es auch immer so bleiben! Da kommen dann so billige Sätze wie folgender:

„Was er nicht wolle, sei, dass ein Primar andere Ärzte zu einem ‚Lehrlingsgehalt‘ anstelle und sich selbst auf seine Jacht verfüge, während diese für ihn arbeiten, spitzte Abgeordneter Spindelberger zu.“ – Ich zitiere aus der „Parlamentskorrespondenz“. (Abg. Matznetter: Was ist daran falsch, Herr Kollege?!) Ja, wenn es um eine billige Polemik geht, ist Herr Spindelberger immer schnell zur Stelle.

Wir halten es nicht für gerechtfertigt, dass die Frage der Flexibilisierung der Koope­rationsformen mit derartigen Argumenten vom Tisch gewischt wird.

Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:

 


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