Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 234

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Vorlage einer Studie zur Frage der Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat eine Studie betreffend Optionen einer missbrauchssicheren Umsetzung der Forderung nach Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen im niedergelassenen Bereich vorzulegen. Diese Studie hat insbesondere auch die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen europäischer Staaten, in denen diese Form der ärztlichen Zusammenarbeit bereits etabliert ist, zu evaluieren und zu berücksichtigen.

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Ich bin der Überzeugung, dass wir damit einer sachlichen Annäherung an das Thema näherkommen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

19.59


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Vorlage einer Studie zur Frage der Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 32 - Bericht des Gesundheitsaus-schusses über den Antrag 487/A[E] der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Anstellung von Ärzten bei Ärzten“ (218 d.B.)

Im Rahmen der Gesundheitsreform wird derzeit über eine Flexibilisierung medizini­scher Versorgungsformen im niedergelassenen Bereich diskutiert. Dabei bleibt jedoch eine Möglichkeit, die Tätigkeit im niedergelassenen Bereich offener zu gestalten, weit­gehend unbeachtet: die Option der Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen. Diese ist zwar grundsätzlich möglich – jedoch nur im Rahmen eines selbständigen Ambula­toriums, das allen Auflagen des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz des Bun­des bzw. der Krankenanstaltengesetzgebung der Länder (inkl. Bedarfsprüfung und Genehmigung des Betriebs durch das jeweilige Bundesland) unterliegt.

Für niedergelassene praktische Ärzt_innen sowie Fachärzt_innen ist in Österreich jedoch grundsätzlich die freiberufliche (weisungsfreie) Tätigkeitsausübung vorgesehen. Ein Zusammenschluss kann allenfalls durch die Einrichtung einer Gruppenpraxis (in der Rechtsform der OG oder GmbH) erfolgen, wobei nur zur selbständigen Berufsaus­übung berechtigte Ärzt_innen als Gesellschafter fungieren dürfen. Argumentiert wird die Sinnhaftigkeit dieses Status Quo mit dem Wunsch, in die Freiberuflichkeit von Ärzt_innen, die außerhalb von Krankenanstalten tätig sind, nicht eingreifen und flache Hierarchien gewährleisten zu wollen. Dabei würde die Ermöglichung von Angestellten­verhältnissen im niedergelassenen Bereich die Wahlfreiheit für Ärzt_innen nicht einschränken, sondern sogar vergrößern, da den Optionen der Anstellung in einer Krankenanstalt und der Selbständigkeit in eigener Praxis eine weitere Variante hinzu-


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