Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 235

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käme, die für Personen, die nur Teilzeit arbeiten möchten bzw. keine eigene Praxis­gründung anstreben, attraktiv wäre.

Derzeit scheitert dieses Mehr an Wahlfreiheit jedoch an Ängsten betreffend etwaiger missbräuchlicher Tendenzen. „Was er nicht wolle, sei, dass ein Primar andere Ärzte zu einem „Lehrlingsgehalt“ anstelle und sich selbst auf seine Jacht verfüge, während diese für ihn arbeiten“ (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 624), begründete etwa der SPÖ-Gesundheitssprecher im Rahmen der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 26. Juni 2014 seine Ablehnung der Flexibilisierung dieses Bereichs.

Wünschenswert wäre jedoch eine evidenzbasierte und lösungsorientiertere Herange­hens­weise an das Thema. Hierzu bedarf es in erster Linie einer soliden Datengrund­lage sowie einer Zusammenfassung der Erfahrungen, die in anderen Ländern und Regionen (siehe etwa Bayern) mit der Möglichkeit der Anstellung von Ärzt_innen durch niedergelassene Ärzt_innen gemacht wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat eine Studie betreffend Optionen einer missbrauchssicheren Umsetzung der Forderung nach Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen im niedergelassenen Bereich vorzulegen. Diese Studie hat insbesondere auch die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen europäischer Staaten, in denen diese Form der ärztlichen Zusammenarbeit bereits etabliert ist, zu evaluieren und zu berücksichtigen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


19.59.18

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Im Gesundheitsausschuss sind viele Themen diskutiert und heute auch schon angesprochen worden.

Vielleicht noch einmal zur Ergänzung zum Antrag des Team Stronach: Zur Idee, das dezentrale, funktionierende Gesundheitssystem zu zentralisieren, haben wir, wie ich meine, heute schon genug gehört, und man kann es nur mehr bestätigen – 2,5 Prozent Verwaltungskosten zeigen tatsächlich, dass es gut funktioniert, vor allem im Vergleich zur Schweiz, wo es 5 Prozent sind.

Dass aber eine laufende Evaluierung und eine Verbesserung des Gesundheitssystems notwendig sind, das wissen wir alle.

Zum Antrag der FPÖ bezüglich Kostenersatz für alternative Heilmethoden. Die tradi­tionelle Medizin ist in Österreich eine hervorragende. Ich glaube, das kann man mit Fug und Recht behaupten. Natürlich sind alternative Heilmethoden, wie etwa Aku­punktur, nicht zu unterschätzen. Auch homöopathische Behandlungen haben durchaus ihre Berechtigung. Wir sind froh, dass junge Eltern bei kleinen Kindern gerne darauf zurückgreifen, weil sie natürlich die Kinder nicht mit Medizin vollpumpen möchten. Aber wer entscheidet, welche Heilmethoden letztlich ausgesucht werden, für die dann die Kosten übernommen werden sollen? Das ist ein großes Thema.

 


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